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besonderes Anwaltspostfach

  • 01.04.2026 Newsletter
    In der Praxis des elektronischen Rechtsverkehrs bestehen bisweilen Unsicherheiten über die Reichweite der formalen Anforderungen des § 130a ZPO. Dazu zählt die Frage, welche Folgen Mehrfachsignaturen haben, wenn nur einer der Unterzeichnenden den Schriftsatz über sein beA übermittelt. In einem aktuellen Urteil hat der BGH diese Zweifelsfrage nun geklärt.
  • 12.11.2025 Newsletter
    Bei Einreichungen über das beA-Postfach einer Berufsausübungsgesellschaft ist keine Personenidentität zwischen Signierendem und Versender erforderlich. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Die BRAK gibt Praxistipps, um Rechtsunsicherheiten für Berufsausübungsgesellschaften zu vermeiden.