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beSt

  • Weil manche Steuerberater das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst verzögert nutzen konnten, hielt die finanzgerichtliche Rechtsprechung eine Reihe von Klagen für unzulässig, die nach Beginn der aktiven Nutzungspflicht am 1.1.2023 noch per Post eingereicht wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem in einer aktuellen Entscheidung einen Riegel vorgeschoben.
  • 30.10.2024 Newsletter
    Eine aktuelle Verfassungsbeschwerde stellt die Verordnung auf den Prüfstand, mit der zum 1.1.2023 die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer eingeführt wurden. Zudem wendet sie sich gegen die strenge finanzgerichtliche Rechtsprechung in Bezug auf die späte Registrierungsmöglichkeit am beSt. Die BRAK hat auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts dazu Stellung genommen.