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BGB

  • 19.09.2024 Newsletter
    Mit dem "Gebäudetyp E"-Gesetz will das Bundesjustizministerium es erleichtern, innovativ und kostengünstig Wohnungen zu bauen. Dazu soll bei Bauverträgen leichter von Standards abgewichen werden können. Nach Ansicht der BRAK schaffen die geplanten Neuregelungen jedoch Folgeprobleme.