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Gesellschaftspostfach

  • 12.11.2025 Newsletter
    Bei Einreichungen über das beA-Postfach einer Berufsausübungsgesellschaft ist keine Personenidentität zwischen Signierendem und Versender erforderlich. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt. Die BRAK gibt Praxistipps, um Rechtsunsicherheiten für Berufsausübungsgesellschaften zu vermeiden.