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Gewerbemiete

  • 12.01.2022Rechtsprechung
    Wer sein Geschäft wegen des staatlich angeordneten Lockdowns schließen musste, kann einen Anspruch auf Anpassung des Vertrags haben. Eine pauschale hälftige Kürzung der Miete, wie sie viele Gerichte vorgenommen hatten, hält der BGH aber für unmöglich. Vielmehr bedürfe es einer konkreten Prüfung, welche Nachteile dem Mieter entstanden sind und welche Kompensationen er erhalten hat.