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Mehrwertsteuer

  • 23.05.2025 Newsletter
    Die Generalanwältin Kokott hat am 8. Mai 2025 ihre Schlussanträge im Fall C-744/23 (Zlakov T.P.T. gegen „Financial Bulgaria“ EOOD) abgegeben. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass eine unentgeltlich erbrachte anwaltliche Dienstleistung mehrwertsteuerpflichtig sei, wenn die unterliegende Gegenseite verpflichtet ist, ein gesetzliches Mindesthonorar an den unentgeltlich arbeitenden Rechtsanwalt der obsiegenden Partei zu zahlen.