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minderjährige Flüchtlinge

  • Der EuGH hat am 11. Juni 2024 in seinem Urteil in der Rechtssache K, L gegen Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (C-646/21) entschieden, dass Frauen, die sich während ihres Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat die Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern angeeignet haben, als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ im Sinne eines „Verfolgungsgrundes“ zugehörig angesehen werden können, der zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führt.