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Prozessrecht

  • 02.03.2023Newsletter
    Der EuGH hat mit Urteil vom 16. Februar 2023 (C-393/21) den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter denen die zuständige Justizbehörde nach Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 die Vollstreckung einer im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung aussetzen kann, konkretisiert.