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Überstellung

  • 13.03.2026 Newsletter
    Der EuGH urteilte am 5. März 2026 in der Rechtssache Daraa (C-458/24), dass die Zuständigkeit gemäß der Dublin-III-Verordnung ((EU) Nr. 604/2013) für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz auf den Staat, in dem sich der Antragsteller tatsächlich aufhält, übergehen kann, wenn die Überstellung der betreffenden Person in den zuständigen Staat nicht innerhalb der Frist von sechs Monaten nach dem Gesuch zur Aufnahme erfolgt ist.