Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2019

Elektronische Akte im Bußgeldverfahren und im Strafvollzug: Referentenentwürfe zur Einführung

14.08.2019Newsletter

Die Einführung der elektronischen Akte im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts wird weiter vorangetrieben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat drei weitere Referentenentwürfe für Rechtsverordnungen vorgelegt, die Bußgeldverfahren und gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz betreffen.

Es handelt um Entwürfe für eine Bundesbußgeldaktenführungsverordnung, Bußgeldaktenübermittlungsverordnung und Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung. Geregelt werden u.a. Struktur und Format der elektronischen Akten sowie Verfahren für die Führung und Übermittlung von Akten. Zudem sind Bestimmungen für die Übergangszeit enthalten, in der noch nicht alle aktenführenden Stellen die Akten elektronisch führen müssen.

Die drei Verordnungsentwürfe korrespondieren mit den im Juli vorgelegten Referentenentwürfen der Verordnungen zur Bundesstrafaktenführung, Strafaktendokumentenerstellung und -übermittlung sowie zur Strafakteneinsicht und sollen ebenfalls zum 1.1.2020 in Kraft treten. Wie diese sollen auch die drei neuen Verordnungen Modell für entsprechende Verordnungen nach der ZPO, dem Arbeitsgerichtsgesetz, dem FamFG, der VwGO, der FGO und dem SGG sein. Grundlage sind auch hier die im Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v. 5.7.2017 enthaltenen Verordnungsermächtigungen.

Die BRAK hat eine Arbeitsgruppe aus ihren Ausschüssen Strafrecht und Elektronischer Rechtsverkehr gebildet, die sich eingehend mit den Entwürfen befassen wird.

Weiterführende Links: