Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 11/2020

BRAK fordert Corona-Überbrückungshilfe fuer Anwaltschaft

02.07.2020Newsletter

Das vom Bundeskabinett Ende Juni beschlossene Konjunkturprogramm beinhaltet umfassende Fördermaßnahmen für Unternehmen, die wirtschaftlich nachteilig von der Corona-Pandemie betroffen sind. Dazu hat das Kabinett u.a. Eckpunkte einer „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ veröffentlicht, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Hauptkritikpunkt aus Sicht der BRAK ist, dass lediglich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach dem Eckpunktepapier berechtigt sein sollen, im Rahmen des Antragstellungsverfahrens beratend tätig zu werden. Die BRAK fordert, auch die Anwaltschaft in den Antragsprozess einzubeziehen. Sie könne ebenso qualifiziert beraten wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; ein sachlicher Grund, die Anwaltschaft in diesem Bereich nicht tätig werden zu lassen, besteht nicht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben aufgrund ihrer Zulassung das Recht zu umfassender rechtlicher – einschließlich steuerrechtlicher – Beratung und Vertretung ihrer Mandanten.

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