Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2020

Zweite Corona-Umfrage der BRAK

21.10.2020Newsletter

Die Situation der Anwaltschaft hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie nicht entspannt. Dies ergab die im September dieses Jahres durchgeführte 2. Corona-Umfrage der BRAK. Zwar hat die Anwaltschaft außerhalb des harten Lockdowns etwas weniger Mandatsrückgange zu verzeichnen. Aber noch immer ist rund die Hälfte der an der Umfrage Teilnehmenden von der Krise betroffen; ein Drittel von ihnen hat seit Pandemie-Beginn mehr Außenstände bei Mandanten, noch immer geben über 20 % an, auf Soforthilfen angewiesen zu sein; über ein Zehntel der Befragten geht davon aus, die Krise nicht überwinden zu können.

Die Umfrage ergab ferner, dass die Corona-Pandemie zu einem Umdenken in Bezug auf Digitalisierung und Dienstleistungsorientierung geführt hat: Die Anwaltschaft hat sich noch stärker auf die Bedürfnisse von Mandantinnen und Mandanten eingestellt und vermehrt telefonisch oder elektronisch beraten.

Die Umfrage zeigte zudem, dass die Justiz nicht auf den Umgang mit einer Pandemie vorbereitet war. 47,21 % der Befragten gaben an, dass es zu Verfahrensverzögerungen von durchschnittlich mehr als acht Wochen gekommen sei, 27,35 % berichteten von Verzögerungen von bis zu acht Wochen, 12,32 % von bis zu vier Wochen, 2 % von bis zu zwei Wochen; lediglich 11,12 % gaben an, keine Verzögerungen wahrgenommen zu haben. Einige Gerichtsbarkeiten waren nach der Erfahrung der Teilnehmenden besonders stark betroffen, vor allem die Straf- und Sozialgerichtsbarkeit.

Die BRAK sieht sich daher veranlasst, ihre Forderung, dass die Gerichte und Behörden auch in Krisenzeiten arbeitsfähig bleiben müssen, mit Nachdruck zu wiederholen. Hierzu hatte sie sich zuletzt im September 2020 in einem Positionspapier mit Forderungen an die Politik zur krisensicheren Gestaltung des Rechtsstaats geäußert. Seit Beginn der Corona-Pandemie hatte die BRAK sich wiederholt für die Sicherung und Stärkung des Rechtsstaats eingesetzt.

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