beA & ERV


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Seit dem 01.01.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 01.01.2022 ist die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Wissensdatenbank: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie Release-Informationen

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie in unseren Nachrichten.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 8/2026

Zwangsvollstreckung künftig mit weniger Medienbrüchen

15.04.2026 Newsletter

Die Zwangsvollstreckung wird digitaler, schneller und kosteneffizienter werden. Das sieht ein Ende März vom Bundestag beschlossenes Gesetz vor, das unter anderem Kreditinstitute künftig in die digitale Kommunikation bei Zwangsvollstreckungen einbezieht. In dem Gesetz wurden mehrere praxisrelevante Anregungen der BRAK aufgegriffen.

beA-Newsletter v. 13.4.2026

Ausgabe 4/2026

Einhalten von Dateinamenskonventionen leicht gemacht; Kennzeichnen der Vertraulichkeit einer Nachricht wieder einfacher; Bessere Erkennbarkeit von nicht aktiven Tab-Reitern; Umstellung auf die XJustiz-Version 3.6.2

Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 7/2026

BGH: Mehrfachsignaturen berühren Wirksamkeit des beA‑Versands nicht

01.04.2026 Newsletter

In der Praxis des elektronischen Rechtsverkehrs bestehen bisweilen Unsicherheiten über die Reichweite der formalen Anforderungen des § 130a ZPO. Dazu zählt die Frage, welche Folgen Mehrfachsignaturen haben, wenn nur einer der Unterzeichnenden den Schriftsatz über sein beA übermittelt. In einem aktuellen Urteil hat der BGH diese Zweifelsfrage nun geklärt.

beA-Newsletter v. 17.3.2026

Ausgabe 3/2026

„Karlos“ – Das kartenlose Signieren in der beA-Webanwendung; Mehrere Signaturen zu einem Dokument; Der schnelle Blick auf das Ergebnis der Signaturprüfung; Neugestaltung des Prüfprotokolls

beA-Newsletter v. 17.2.2026

Ausgabe 2/2026

Aktualisierung der beA Client Security; E-Mail-Benachrichtigung – Bitte halten Sie Ihre Daten aktuell; Einsichtnahme in die elektronische Akte

beA-Newsletter v. 20.1.2026

Ausgabe 1/2026

beA-Karte und Softwarezertifikat: Änderung der Rechnungsadresse leicht gemacht; Behebung bekannter Fehler; Elektronisches Empfangsbekenntnis – eEB nicht automatisch unwirksam bei Zweifeln des Gerichts an der Richtigkeit; BGH stellt hohe Anforderungen an Glaubhaftmachung technischer Störung