Videokonferenzen
Unzählige Medienberichte haben in der jüngeren Vergangenheit die Datenschutzkonformität diverser Videokonferenzdienste thematisiert. Die Diskussionen und entsprechenden Umstellungen der Anbieter dauern bis dato an.
07.01.2021 | Über die allgemeinen Anforderungen an die Durchführung von Videokonferenzen hat die BRAK in Ausgabe 4/2020 des BRAK-Magazins informiert. Im Folgenden soll ein Überblick über die Anbieterempfehlungen und Hinweise der Aufsichtsbehörden und anderer Institutionen gegeben werden.
Die Berliner (PDF) bzw. Baden-Württembergischen Aufsichtsbehörden (Link) empfehlen Nextcloud Talk, Jitsi Meet, RocketChat und Matrix – allesamt möglichst selbstgehosted.
Die Negativempfehlungen seiner Produkte Skype und Teams durch die Berliner Aufsichtsbehörde erachtet Microsoft für nicht gerechtfertigt. (Link)
Während der Baden-Württembergische LfDI seine Warnung vor dem Einsatz des vielgenutzten Tools Zoom (Link) weitgehend zurückgenommen hat, rät die Berliner LfDI in ihrer – umstrittenen – kursorischen Anbieterübersicht (PDF) weiterhin vom Einsatz dieses sowie weiterer Tools ab.
Eine gute Übersicht über wesentliche Funktionen und Datenschutzdokumentationen der geläufigsten Anbieter hat die GDD erstellt (Link). Hilfreiche Leitfäden zum datenschutzkonformen Einsatz von Videokonferenzanwendungen bieten ebenfalls die GDD (PDF) und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (PDF) in Schleswig-Holstein.
Eine Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zum Thema finden Sie hier.
Die Stiftung Warentest hat kürzlich Videokonferenzdienste getestet und hier vor allem deren Funktionalität bewertet (zur Auswertung). Obacht: Auf den Plätzen 1, 2, 4, 5, 6 und 9 landen hier Angebote, von denen die Berliner Landesdaten-schutzbeauftragte – teils umstrittener Weise – abrät.