Endlich: Examen am Computer

Viele Juristengenerationen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten beim Schreiben ihrer Staatsexamina die Finger regelrecht wund geschrieben. Sachsen-Anhalt bietet nun seit April 2019 als erstes Bundesland Referendaren die Möglichkeit, die Klausuren zur zweiten juristischen Staatsprüfungam Laptopzu schreiben. Auch Berlin, Bayern, Hamburg und Sachsen planen, das digitale Examen einzuführen. Der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt Ralf Burgdorf erläutert uns, wie es zu diesem Durchbruch kam, welche Erfahrungen bislang gemacht wurden und wie es weiter geht.

Herr Burgdorf, Sie haben durchgesetzt, dass in Sachsen-Anhalt die Klausuren zum zweiten Examen optional am Computer geschrieben werden können. Wie haben Sie das geschafft?

Zunächst hatten nicht wir in Sachsen-Anhalt die Idee. Die Leiterinnen und Leiter der Justizprüfungsämter In Düsseldorf, München und Stuttgart berichteten bereits vor Jahren über ihre Erfahrungen mit ersten Tests im Rahmen der dortigen Referendarausbildung. Dadurch angeregt haben wir vor etwa dreieinhalb Jahren Gespräche mit einem privaten Anbieter geführt, der in Nordrhein-Westfalen und Bayern in der dortigen Testphase tätig war. Das von diesem Unternehmen unterbreitete Angebot haben wir indes vor allem aus finanziellen Gründen nicht angenommen. Wir haben weiter überlegt, wie wir dieses aus meiner Sicht mit Blick auf die Anforderungen des Berufsalltags der heutigen Juristen neue Prüfungsformat, das das längst nicht mehr zeitgemäße Handschreiben ersetzen sollte, schnellstmöglich umsetzen können.

Nachdem ich diese Überlegungen auch den Hochschullehrern unserer Juristischen Fakultät an der Martin-Luther-Universität vorgestellt hatte, erhielt ich den Hinweis auf das dortige Zentrum für multimediales Lehren und Lernen (LLZ). Dieses Institut führte damals bereits elektronische Prüfungen in anderen Studienfächern durch. Nach nur wenigen Gesprächen war man dort bereit, uns zu unterstützen, durch die Bereitstellung geeigneter Prüfungsräume, das Vorhalten der technischen Ausstattung und durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Lage waren, die für uns gewünschte Software zu entwickeln und die uns vor Ort bei jedem einzelnen Prüfungstermin würden zu Seite stehen können.

Nach Fertigstellung eines entsprechenden Textverarbeitungsprogramms haben wir dann im Herbst 2018 mit Tests im Rahmen unseres juristischen Vorbereitungsdienstes begonnen. Nachdem diese Tests gut verlaufen sind, auch technisch nahezu störungsfrei, konnten wir ab April 2019 erstmals die Klausuren am Laptop im Echtbetrieb in der schriftlichen Prüfung des zweiten Staatsexamens anbieten.

Profitiert haben wir natürlich davon, dass sowohl unsere Justizministerin Keding sofort von der Idee begeistert war, als auch alle an der Referendarausbildung und der Abnahme der Staatsprüfung sonst Beteiligten uns sehr unterstützt haben. Weder das Oberlandesgericht, noch unsere Prüferinnen und Prüfer oder die zu prüfenden Referendare musste ich lange von der Sinnhaftigkeit des Vorhabens überzeugen. Nachdem wir ihnen das Programm und die Prüfungsdurchführung dargestellt und die Testphase erfolgreich durchlaufen hatten, gab es keinerlei „Gegenwind“ mehr. Im Gegenteil – insbesondere die Martin-Luther-Universität hat uns, von der Universitätsleitung angefangen bis hin zu der Juristischen Fakultät, von Beginn an in dem Bemühen unterstützt, das Projekt erfolgreich umzusetzen. Der wesentliche Grund dafür, dass Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland die sog. E-Klausur einführen konnte, ist die beispiellose Zusammenarbeit, die große Unterstützung durch unsere Universität, insbesondere durch die Universitätsleitung, und das LLZ. Dies war die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass es uns nach nur sehr kurzer Zeit gelungen ist, das Vorhaben umzusetzen. Eine weitere wichtige Voraussetzung war und ist, dass wir die Prüfungen an nur einem Standort, in Halle, anbieten und dadurch den personellen und finanziellen Aufwandrecht geringhalten können.

Ich vermute, die Resonanz der Prüfungskandidaten war überwiegend positiv. Oder gab es etwa die Forderung nach einem Zehn-Finger-Schreibkurs?

Die Reaktionen unserer Rechtsreferendarinnen und -referendare zu dem Vorhaben waren zunächst sehr unterschiedlich. Einige befürchteten Nachteile, insbesondere durch technische Probleme, etwa bei Programmabstürzen, vermehrte Rechtschreibfehler durch Buchstabendreher beim Schreiben mit der Tastatur usf. Nach den ersten Tests ist diese Skepsis aber ganz schnell nahezu vollständig verschwunden. Forderungen nach der Verfügbarkeit eines Zehn-Finger-Schreibkurses gab es vereinzelt. Die nun bereits mehr als zweijährige Erprobung der E-Klausur im Examen, der bei jedem Prüfungsdurchgang die Möglichkeit für die Examenskandidaten vorausgeht, dies in jeweils zwei Tests zuvor unter „Echtbedingungen“ zu üben, hat aber gezeigt, dass dies gar nicht notwendig ist.

Wie waren die Rückmeldungen der Prüflinge und auch der Prüfer nach dem Anfertigen der Aufsichtsarbeiten?

Unsere Referendarinnen und Referendare haben sich bislang durchweg sehr positiv geäußert. Die überaus große Akzeptanz ist seit den ersten schriftlichen Prüfungen im April 2019 geblieben. Auch für den nachfolgenden, zweiten elektronischen Prüfungsdurchgang im Oktober 2019 hatten sich alle Referendarinnen und Referendare für die elektronische Anfertigung ihrer Klausuren im zweiten Staatsexamen entschieden. Und dies fand auch in den beiden weiteren Durchgängen im Juni und Oktober 2020 seine Fortsetzung. Von der optionalen Anfertigung der Klausuren am Laptop – möglich ist wie bisher auch die handschriftliche Anfertigung – hatten im April 2019 bereits etwa 95 % aller Prüflinge Gebrauch gemacht; diese Zahl hatte sich im Oktober 2019 noch einmal erhöht und ist auch im Jahr 2020 vergleichbar hoch bei konstant über 95 % geblieben.

Es ist nicht so sehr die Frage einer Zeitersparnis im Vergleich zur handschriftlichen Anfertigung. Diese Frage wird von unseren Prüflingen sehr unterschiedlich beantwortet. Die besser lesbare Schrift, die Erleichterung hinsichtlich der Schreibanstrengung und die Möglichkeit, die Arbeit gleich zu Beginn entsprechend den konzeptionellen Vorüberlegungen mit einer Gliederung versehen zu können und dadurch gegen Ende der Bearbeitungszeit nichts mehr zu vergessen, sind die wesentlichen Vorteile, die unsere bisherigen Prüflinge in der Anfertigung am Laptop in den regelmäßigen Feedback-Runden gesehen haben.

Die Prüferinnen und Prüfer haben eine ebenso positive Rückmeldung abgegeben, bedingt natürlich durch die nun weit bessere Lesbarkeit der Prüfungsarbeiten. Durch das Schreiben an einer Tastatur bedingte Rechtschreibfehler („Buchstabendreher“) hat es zwar im Vergleich zur handschriftlichen Anfertigung vermehrt gegeben, aber nicht in einer solchen Häufigkeit, dass dies die Lesbarkeit wesentlich beeinträchtigt und sich auf die Bewertung ausgewirkt hat.

Zur Bewertung möchte ich noch anmerken, dass wir bisher festgestellt haben, dass die elektronische Anfertigung des schriftlichen Teils der zweiten juristischen Staatsprüfung keine wirklich signifikanten – positiven oder negativen – Auswirkungen auf die Bewertungen, d. h. auf die in der schriftlichen Prüfung erzielten Prüfungsergebnisse, hat. Die durchschnittlich von den Prüfungsteilnehmern in den Klausuren der Jahre 2019 und 2020 erzielte Punktzahl lag im Bereich der Durchschnittspunktzahlen der Vorjahre 2017 und 2018. Auch eine „geschlechtsspezifische“ Auffälligkeit kann bisher nicht festgestellt werden. Schlechte Handschriften haben also vermutlich (früher) die Prüfungsergebnisse nicht nachteilig beeinflusst. Und auch die – zumindest von einigen Prüfern immer wieder geäußerte – Vermutung, die Handschrift lasse oft einen Rückschluss auf das Geschlecht des Prüfungsteilnehmers zu und führe zu Nachteilen für die weiblichen Prüflinge, hat sich bislang jedenfalls nicht bestätigt.

Können Sie den Ablauf einer digitalen Prüfung beschreiben? Wieviele Kandidaten können gleichzeitig an der Prüfung teilnehmen? Gab es Raumprobleme? Woher kommen die Laptops? Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen?Gab es andere Hürden?

Zunächst einige Worte zu dem von uns verwendeten Programm, das die Mitarbeiter des LLZ aus einer frei zugänglichen Software entwickelt haben und das dem Word-Bildschirm sehr ähnlich ist. Das Programm ist auf folgende Funktionen reduziert, die die Referendarinnen und Referendare neben dem Eingeben von Text bedienen können: Unterstreichen, Schriftart Fett, Löschen, Kopieren und Einfügen und Speichern. Alle übrigen Funktionen sind unterbunden, die üblichen Tastenkombinationen belegt. Ausgeschlossen ist auch das Rechtschreibprogramm – nicht nur, um Vorteile gegenüber den Kandidaten auszuschließen, die ihre Klausuren unverändert per Hand anfertigen, sondern weil das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ja auch Prüfungsgegenstand ist (und auch bleiben sollte). Die USB-Eingänge an den Laptops sind ebenfalls gesichert, eine Internetverbindung besteht nicht. Fest vorgegeben sind die Seiteneinrichtung (der übliche 1/3 Korrekturrand), automatisch fortlaufende Seitenzahlen, die den Kandidaten zugeteilte individuelle Kennzahl und die Bezeichnung der jeweiligen Aufgabenstellung (ZR I, ZR II usw.) am oberen Rand jeder Seite, der Zeilenabstand sowie Schriftart und -größe (Arial 11). Nicht voreingestellt (obwohl technisch möglich) haben wir die Prüfungszeit (etwa herunterlaufend von 5:00 h bis 0:00 h), weil dies den ohnehin vorhandenen Prüfungsdruck auf die Prüfungsteilnehmer unnötig erhöhen würde. Die vom LLZ gestellten, einheitlichen Laptops sind mit Blickschutzfolien (gegen Täuschungsversuche) und mit geräuscharmen Tastaturen versehen.

Der Prüfungsablauf ist dem gewohnten sehr ähnlich: Die Kandidatinnen und Kandidaten finden sich eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn im Prüfungsraum ein. Auf ihren Arbeitsplätzen – die die übliche Größe (80 x160 cm) haben und durch eine Trennwand nach links und rechts jeweils voneinander getrennt sind – befindet sich ein Kennwort. Damit wird das Programmauf dem Laptop gestartet. Die Prüfungsaufgabe (nach wie vor in Papierform) liegt neben dem üblichen Konzeptpapier (zur Fertigung von handschriftlichen Notizen) in einem Mantelbogen, der zu Prüfungsbeginn geöffnet wird. Die für die Prüfung zugelassenen Hilfsmittel (Gesetzestexte und Kommentare) bringen die Referendarinnen und Referendare selbst mit – wie bisher auch. Hier ist (noch) keine elektronische Version vorgesehen.

Falls es während der Bearbeitungszeit technisch notwendig wird, einen Laptop auszutauschen, ist durch hinreichend vorbereitete Ersatzgeräte vorgesorgt. Einen „Programmabsturz“ gab es überhaupt noch nicht, andere technische Probleme an allen oder einzelnen Arbeitsplätzen sind in den Tests wie auch in den nachfolgenden Prüfungen im April und Oktober 2019 sowie im Juni und Oktober 2020 nur sehr vereinzelt vorgekommen. Soweit dies doch geschah, wurde die für das Beheben dieser Probleme verstrichene Zeit nachgeschrieben. Bislang hatten wir hier keine über eine Minute hinausgehenden „Ausfallzeiten“, die zu kompensieren waren. Die automatische regelmäßige Zwischenspeicherung (auf jedem Laptop und zusätzlich auf einem im Prüfungsraum befindlichen gesonderten Server) sorgt dafür, dass die Gefahr des Datenverlustes minimiert ist.

Nach dem Ende der Bearbeitungszeit drücken die Kandidaten einen Beendigungsbutton; der Bildschirm wird schwarz. Diese Endversionen der Klausurbearbeitungen sind auf dem jeweiligen Laptop und auf dem Server im Prüfungsraum gespeichert. Von letzterem werden sie sofort danach – signiert – auf ein transportables Speichermedium (bislang je Klausurtermin auf einen USB-Stick) übertragen und über die Klausuraufsicht umgehend per Boten dem Justizprüfungsamt in Magdeburg zugeleitet. Dort werden die Klausuren unverzüglich ausgedruckt und auf einem Server gespeichert. Dann folgt die Mitteilung an das LLZ, dass die auf dem dortigen Server befindlichen Daten gelöscht werden können. Die Klausuren sind also weiterhin in Papierform verfügbar und werden in dieser Form den Prüfern – wie bisher auch – per Post oder Boten zwecks Korrektur zugeleitet.

Die Prüfungen finden derzeit noch in einem Raum des Informatikinstituts der Martin-Luther-Universität statt, der zu Nicht-Corona-Zeiten maximal 80 Prüflingen Platz bietet. Im Wesentlichen wegen dieser beschränkten Kapazität haben wir auch mit der zweiten juristischen Staatsprüfung begonnen.

Gibt es Pläne, das E-Examen verpflichtend einzuführen? Ist eine weitere Digitalisierung denkbar? Wie haben andere Bundesländer auf Ihren Vorstoß reagiert?

Die Klausuren am Laptop sollen auch künftig in Sachsen-Anhalt nur eine Option für die Examenskandidaten sein, ihre schriftliche Prüfung besser zu bewältigen. D. h. die Möglichkeit der handschriftlichen Anfertigung soll auch in Zukunft bestehen bleiben. Hier können die Prüfungskandidaten frei wählen.

Schon in näherer Zukunft wollen wir auch den Studierenden der Martin-Luther-Universität die Klausuren am Laptop in der staatlichen Pflichtfachprüfung anbieten. Wann dies der Fall sein wird, lässt sich heute zwar noch nicht verlässlich sagen. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass uns die Einführung der E-Klausuren auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung schon in einigen wenigen Jahren gelingen wird. Zumindest mittelfristig – nach entsprechenden Testläufen – ist auch geplant, den Kandidaten bei den schriftlichen Prüfungen die Hilfsmittel (Gesetzessammlungen und Kommentare) in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen, ggfs. auch die Aufgabenstellungen.

Denkbar ist dann sicher auch – in einem weiteren Schritt – die vollständig digitalisierte Prüfung einschließlich der elektronischen Korrektur durch unsere Prüferinnen und Prüfer. Dies wird aber sicher noch einige Zeit dauern, bedingt insbesondere durch datensicherheitsrechtliche Fragestellungen, denen wir uns noch stellen müssen. Hier bietet sich sicher auch die Chance, mit anderen Bundesländern im Verbund Lösungen zu finden. In anderen Ländern wird derzeit ja ebenfalls an der Umsetzung der elektronisch angefertigten Aufsichtsarbeiten in den juristischen Staatsprüfungen gearbeitet – vielleicht können wir da Synergieeffekte erzielen und damit die weitere Entwicklung bundesweit gemeinsam vorantreiben. Ich freue mich jedenfalls darüber, dass wir in Sachsen-Anhalt dieser Entwicklung weg vom Handschreiben hin zur digitalen Prüfung mit unserem zunächst sicher nicht von allen und überall freudig aufgenommenen Vorstoß einen wichtigen Impuls geben konnten.

Das Interview mit Ralf  Burgdorf, Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt, führte Rechtsanwältin Kristina Trierweiler, LL.M., BRAK.

Eine Kurzfassung dieses Interviews finden Sie im BRAK-Magazin 2/2021, S. 13