Rechtsanwaltskammern
Die Rechtsanwaltskammern (RAKn) in Deutschland sind die Basis der anwaltlichen Selbstverwaltung. Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist Mitglied einer Rechtsanwaltskammer.
Insgesamt 28 Rechtsanwaltskammern (RAKn) sind bundesweit tätig, ihre Bezirke entsprechen mit wenigen Ausnahmen den Oberlandesgerichtsbezirken. Eine Besonderheit bildet die RAK beim Bundesgerichtshof (BGH): Zur Vertretung vor dem BGH in Zivilsachen ist eine besondere anwaltliche Zulassung erforderlich. Diese Rechtsanwälte bilden eine eigene Rechtsanwaltskammer. Im Mittelpunkt der Arbeit der RAKn steht die Beratung und Betreuung ihrer Mitglieder sowie die Berufsaufsicht über die zugelassenen Rechtsanwält:innen. Zu den Aufgaben der Kammern gehören insbesondere:
- Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte zuzulassen und gegebenenfalls auch die Zulassung zu widerrufen (z. B. bei Vermögensverfall);
- Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren;
- auf Antrag bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte untereinander bzw. zwischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Mandantinnen/Mandanten zu vermitteln;
- die Erfüllung anwaltlicher Berufspflichten zu überwachen und Verstöße zu sanktionieren;
- ihren Mitgliedern im Rahmen der Kammerversammlung jährlich Rechenschaft über ihre Tätigkeit und Rechnung über die Verwaltung des Vermögens abzulegen;
- Gutachten zu erstellen, die eine Landesjustizverwaltung, ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde eines Landes anfordert.
Die in der Grafik dargestellten OLG-Bezirke entsprechen nur teilweise der genauen geographischen Lage.
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Reingehört!
"Kammern des Schreckens oder Stein der Weisen? Die Rechtsanwaltskammern…" In Folge 37 von (R)ECHT INTERESSANT! gewähren Rechtsanwältin Katja Popp, Hauptgeschäftsführerin der RAK Nürnberg, und Rechtsanwalt Tilmann Winkler, Geschäftsführer der RAK Freiburg, spannende Einblicke.