Grußwort von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, Niedersächsisches Justizministerium

Grußwort von Frau Ministerin Niewisch-Lennartz anlässlich der Verleihung des Karikaturpreises der deutschen Anwaltschaft an Achim Greser und Heribert Lenz (Greser & Lenz) am 3. November 2016 in Hannover

(Stand: 03.11.16 um 15.15 Uhr) Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident Schäfer, sehr geehrte Frau Dr. Vetter-Liebenow, sehr geehrter Herr Greser und sehr geehrter Herr Lenz, meine sehr geehrten Damen und Herren,

für die Einladung zu der heutigen Feierstunde bedanke ich mich.

„Plädoyers für eine streitbare Kunst“ sind es, die die Bundesrechtsanwaltskammer nun schon zum zehnten Male ehrt. Dieses kleine Jubiläum ist bereits für sich genommen ein freudiges Ereignis. Es sticht zusätzlich noch dadurch hervor, dass zum ersten Mal nicht ein, sondern zwei eng zusammenarbeitende Künstler ausgezeichnet werden - und dass die Verleihung zum ersten Mal nicht in Berlin, sondern in Hannover stattfindet. Ob letzteres darauf zurückzuführen ist, dass die Jury derzeit mit Frau Direktorin Dr. Vetter-Liebenow und den Herren Rechtsanwälten Dr. Scharf und Dr. Remmers besonders „niedersächsisch“ besetzt ist, vermag ich nicht zu sagen.

Mich freut es natürlich besonders, dieses Grußwort heute in Hannover halten zu dürfen. Die niedersächsische Landeshauptstadt zeichnet sich nicht nur allgemein durch eine vielfältige und hochkarätige Kulturlandschaft aus. Sie bietet mit dem Museum „Wilhelm Busch - Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst“ auch einen besonders passenden Rahmen für die Preisübergabe. Nur sehr wenige andere Museen in Deutschland widmen sich der „Kunst des bildlichen Spotts“ in vergleichbarem Maße.

Der Karikatur und dem Comic verschrieben hat sich auch der Laudator des heutigen Abends, der zugleich das vierte Jurymitglied ist. Erst im vergangenen September erschien Ihr, sehr geehrter Herr Platthaus, Buch „Das geht ins Auge - Geschichten der Karikatur“ - als 381. Band der renommierten, von Hans Magnus Enzensberger begründeten „Anderen Bibliothek“. Eine dieser Geschichten befasst sich mit dem Wirken und den Werken der beiden heute zu Ehrenden, ihrer - wie Sie schreiben - „Kraft der zwei Köpfe und vier Hände“.

Wenn ich eben von einem passenden Rahmen für die Preisübergabe sprach, dann soll die Historie der Umgebung, in der wir uns befinden - ich meine das Georgenpalais im Georgengarten -, nicht vergessen werden. Als Namensgeber des jetzt leider im Dunkeln liegenden Landschaftsparks diente Georg IV. Wir kennen ihn in erster Linie als den von 1820 bis 1830 regierenden König des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland und zugleich König von Hannover. Zu seiner Zeit machten ihn seine Verschwendungs- und Spielsucht, seine Affären sowie seine Körperfülle - schon vor seiner Thronbesteigung und sodann ungeachtet seines Ranges - zu einem beliebten Angriffsziel der britischen Presse und der Karikaturisten. Womit wir wieder beim Thema wären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die damaligen Karikaturisten griffen die Völlerei und Prasserei ihres Monarchen auf und an, weil diese im Gegensatz standen zu der hohen Staatsverschuldung, zu Missernten und Wirtschaftskrisen und zu zum Teil schweren Hungersnöten in der Bevölkerung. Sie leisteten damit das, was die Karikatur auch heute noch ausmacht: Sie zeigten einen von ihnen empfundenen Missstand auf, indem sie eine Person oder eine gesellschaftliche Situation zeichnerisch widerspiegelten, dies jedoch nicht realitätsgetreu, sondern zugespitzt, überzeichnet und verzerrt. Der hierin zum Ausdruck kommende Kontrast zur Wirklichkeit regte und regt den Betrachter zum Nachdenken an. Wie es der Name des heute zu verleihenden Preises so treffend bezeichnet: Die Karikatur enthält ein Plädoyer ihres Verfassers - und sie will nicht gefallen, sondern sie ist streitbar.

Dieser Streitbarkeit wird von unserer Rechtsordnung ein weiter Raum gewährt. Und das ist gut so. Schon seit langem erkennt unsere Rechtsprechung an, dass Satire und Karikatur eine Sonderstellung einnehmen. Sie akzeptiert, dass diesen Kunstgattungen die Arbeit mit der Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung wesenseigen ist, und gewährt ihnen den verfassungsrechtlichen Schutz der Kunstfreiheit oder der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Diesen Schutz darf der urteilende Jurist nicht von einer Niveaukontrolle abhängig machen. Eine Unterscheidung zwischen „höherer“ und „niederer“, „guter“ oder „schlechter“

Kunst wäre ebenso unstatthaft wie eine Grenzziehung entlang der Grenzen des guten Geschmacks. Bei dem Gedicht von Herrn Böhmermann wäre man m. E. unter Qualitätsgesichtspunkten schnell am Ende. Dennoch möchte ich nicht so weit gehen, mit Kurt Tucholsky zu sagen, Satire dürfe „alles“. Sie darf - auch deutlich - kritisieren und muss sich nicht darum scheren, ob die abgebildete Person auf die Kritik empfindlich reagiert, gerade wenn sie im öffentlichen Leben steht. Sie darf aber nicht vergessen, dass der Abgebildete beides ist: öffentliche Person, in der aber auch ein Mensch steckt! Eine Person mit eigenen schützenswerten Rechten. Unsere Verfassung hat eine Verantwortung nicht nur gegenüber der Kunst und der freien Meinung, nicht abstrakt gegenüber der Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sondern gegenüber der Person, die Träger der Menschenwürde ist. Ähnlich verhält es sich mit der Glaubens- und Religionsfreiheit bei Karikaturen, die religiöse Themen zum Gegenstand haben. Diese Interessen miteinander in Einklang zu bringen, ist häufig nicht einfach.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die juristische Abwägung zwischen den Interessen der beteiligten Individuen sowie die Umgrenzung des staatlichen Strafanspruchs haben die Gerichte in der Vergangenheit mehrfach beschäftigt. Es ergingen namhafte Entscheidungen betreffend ebensolche Persönlichkeiten. Der Gotteslästerungsprozess gegen George Grosz und Karikaturen über Franz Josef Strauß fallen uns ein. Derzeit scheinen gerichtliche Auseinandersetzungen über Karikaturen, die ein ähnliches Ausmaß an Interesse erregten, nicht anhängig zu sein. Stattdessen erhitzte vor kurzem ein viel diskutiertes Gedicht die - auch strafrechtlichen - Gemüter.

Gestern wurde vor dem Landgericht Hamburg zivilrechtlich verhandelt. Vergleichbare Verfahren zur Karikatur sind mir nicht bekannt. Ob diese anscheinende Ruhe auf gewandelte Wertvorstellungen, eine gestiegene Provokationsschwelle und Toleranz der Karikierten oder umgekehrt nachlassende Schärfe der Karikaturisten zurückzuführen ist, vermag ich nicht zu überblicken.

Fest steht für mich aber, dass aus der „juristischen Ruhe“ nicht darauf geschlossen werden kann, unsere Gesellschaft böte keine Gelegenheit mehr, sich kritisch mit ihr auseinanderzusetzen. Denn unsere Gesellschaft ist - und man kann nur sagen: zum Glück - vielfältig und geprägt von einem ständigen Diskurs unterschiedlichster Meinungen. Was dem einen gefällt, muss dem anderen noch lange nicht zusagen. Sie entwickelt sich beständig fort, muss agieren und reagieren. Die hierzu eingeschlagenen Wege finden unterschiedlich starke und nicht selten wechselnde Zustimmungen. Diese Offenheit und Wandelbarkeit eröffnet den Raum und bietet zugleich den Nährboden für die Karikatur - oder, um mit der Sprache der Herren Greser und Lenz zu sprechen, für einen „Witz“. Die Freiheit im Denken ermöglicht es, die vielen Facetten der Umwelt losgelöst von einem vorgefertigten, aufoktroyierten Verständnis wahrzunehmen und zu bewerten. Die Freiheit von Sprache und Bild lässt es zu, das Empfundene sodann für andere sichtbar zu machen - auch mit Mitteln, die den Betrachter stutzen, grübeln und ihm vielleicht das Lachen im Halse stecken lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie Sie sehen, stützen und befeuern unsere Gesellschaft und die Karikatur einander wechselseitig. Das ist nicht immer angenehm und geht auch manchmal schief. Insgesamt aber ist es gut und richtig, dass die Karikatur uns unsere Schwächen aufzeigt, aber eben auch witzig ist, dem Betrachter Vergnügen bereitet und der der aufs Korn genommen wird, dem wird ein produktiver Stich versetzt, der ihm oder ihr einen anderen Blick auf sich selbst verschafft; wenn die Karikatur gut ist, ihn gar erzwingt. Bei Georg IV mag es nicht geholfen haben. Unter unseren demokratischen Verhältnissen kann solch ein - auch schmerzlicher - Blick in den Spiegel sehr wirksam sein! zu kritischem Nachdenken anhält.

Dank an die Bundesrechtsanwaltskammer, die Karikaturen nicht allein mit den für uns Juristen alltäglichen Blicken des Rechts betrachtet, sondern sie nach künstlerischen Kriterien würdigt und wertschätzt.

Herr Greser, Herr Lenz,

im Namen der Niedersächsischen Landesregierung gratuliere ich Ihnen sehr herzlich zu der Verleihung des 10. Karikaturpreises der deutschen Anwaltschaft.

Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch gute Gespräche!