Kanzleiorganisation

Altakten im Blick: BRAK aktualisiert Abwicklerlexikon

Wer eine Kanzlei abwickelt, muss schnell klären, welche Akten noch laufende Mandate betreffen – und was mit Altakten geschieht. Das aktualisierte BRAK-Abwicklerlexikon gibt hierzu neue Hinweise und schärft insbesondere die Verantwortlichkeiten bei Aufbewahrung, Verschwiegenheit und Vernichtung.

09.09.2026 Publikation

Praxisleitfaden für die Kanzleiabwicklung

Wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt nach § 55 BRAO als Kanzleiabwickler bestellt, geht es meist um Ausnahmesituationen: etwa nach dem Tod einer Kollegin oder eines Kollegen oder dem Erlöschen der Zulassung. Der Abwickler oder die Abwicklerin hat dann die Aufgabe, noch offene Mandate ordnungsgemäß zu Ende zu führen und die laufenden Angelegenheiten der früheren Kanzlei zu ordnen.

Für diese Tätigkeit stellt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das Abwicklerlexikon bereit. Erarbeitet wurde es vom Abwickler- und Vertreterausschuss der BRAK.  Das Lexikon bündelt auf 31 Seiten zentrale Fragen der Abwicklungspraxis – alphabetisch sortiert und mit Blick auf den konkreten Arbeitsalltag.

Schnelle Orientierung statt langer Suche

Das Abwicklerlexikon behandelt unter anderem die Befugnisse und Berichtspflichten des Abwicklers oder der Abwicklerin, den Umgang mit Kanzleimitarbeitenden, Fragen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach der früheren Rechtsanwältin/des früheren Rechtsanwalts, das Verhältnis zu Erben oder Insolvenzverwaltern sowie steuerliche Themen. Auch die Vergütung der Abwicklerinnen und Abwickler wird ausführlich dargestellt.

Das Lexikon dient als kompakter Einstieg für Fragen, die in der Abwicklung oft kurzfristig beantwortet werden müssen, wie etwa: Welche Mandate dürfen noch bearbeitet werden? Was gilt für laufende Arbeitsverhältnisse? Wer ist Ansprechpartner für Akten, Unterlagen und Kosten?

Aktualisierung September 2026: Altakten und Verwahrung

Mit Stand September 2026 wurde das Abwicklerlexikon erneut überarbeitet. Im Mittelpunkt der Aktualisierung stehen die Stichworte „Altakten“ sowie „Verwahrung von Alt- und Handakten“.

Die Neufassung stellt klarer heraus, dass Abwicklerinnen und Abwickler Aktenbestände sichten und Altakten von laufenden Angelegenheiten trennen müssen. Für die Aufbewahrung und spätere ordnungsgemäße Vernichtung von Altakten sind jedoch grundsätzlich frühere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beziehungsweise deren Erben verantwortlich.

Zugleich betont die Aktualisierung die Bedeutung der anwaltlichen Verschwiegenheit. Erben können ebenso zur Geheimhaltung verpflichtet sein wie unter bestimmten Umständen auch Vermieter, wenn sich Altakten noch in Kanzleiräumen befinden. Sind Erben nicht erreichbar und gelangen Altakten in den Besitz des Abwicklers, darf er diese nicht einfach unbeachtet lassen.

Auch für Insolvenzfälle enthält die Neufassung präzisierende Hinweise: Die Verantwortung für Aufbewahrung oder Vernichtung kann auf den Insolvenzverwalter übergehen. Werden Abwickler oder Kammer tätig, sollte die Kostenfrage vorab geklärt werden.

Das aktualisierte Abwicklerlexikon steht auf der Internetseite der BRAK als PDF zur Verfügung.

Weiterführende Links:

Abwicklerlexikon (Stand 2026)
Informationen des Abwickler- und Vertreterausschuss der BRAK
weitere Handlungshinweise und Leifäden der BRAK