Rechtsprechung

Beck Verlag benennt Palandt und Schönfelder um

Der Beck Verlag wird die Werke seines Verlagsprogramms umbenennen, die noch nach Juristen benannt sind, die während der NS-Diktatur „eine aktive Rolle eingenommen haben“. Mit dieser Kehrtwende will das Münchner Traditionshaus nach eigenen Angaben ein Zeichen setzen.

26.07.2021Rechtsprechung

Der größte juristische Fachverlag C.H. Beck benennt einige seiner wichtigsten juristischen Standardwerke um. Hintergrund ist, dass mehrere der Werke des größten juristischen Fachverlags bis heute die Namen von Herausgebern tragen, die während der NS-Zeit tragende Rollen im Staatswesen der Nationalsozialisten spielten. Der Verlag überprüft nun seine Werke.

Fest steht bereits, dass der wohl bekannteste Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht mehr den Namen Otto Palandts tragen wird. Die im November 2021 er­schei­­nende Neuauflage wird nach dem aktuellen Koordinator der Autorinnen und Autoren, Richter am Bundesgerichtshof Dr. Christian Grüneberg, benannt.

Die Gesetzessammlung „Schönfelder“ wird künftig vom Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Prof. Dr. Mathias Habersack herausgegeben, der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird den Namen Dürig/Herzog/Scholz tragen. Der steuerrechtliche Loseblatt-Kommentar, der bislang nach dem ehemaligen Referatsleiter im Reichsfinanzministerium Walter Blümich benannt war, erhält den Namen der heutigen Herausgeber, Dr. Peter Brandis und Prof. Dr. Bernd Heuermann. Die Umbenennungen sollen jeweils bei Neuauflagen oder Ergänzungslieferungen erfolgen.

Hans Dieter Beck will ein Zeichen setzen

Bislang hatte der Beck Verlag trotz zunehmender Kritik an den Namen der aktiven Nationalsozialisten als Herausgeber festgehalten und das u.a. mit dem Stolpersteineffekt begründet. Im Vorwort des „Palandt“ wurde auf die Problematik hingewiesen. „Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten“, erklärte Verleger Dr. Hans Dieter Beck laut Mitteilung des Verlags vom Donnerstag. „So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sicht­bar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden“.

Dass der Verlag die Werke nun doch umbenennen will, begründete Verleger Beck damit, dass man Missverständnisse ausschließen wolle. „In Zeiten zunehmenden Antisemitismus‘ ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen.“

In die seit Jahren gärende Diskussion hatte sich in diesem Jahr das bayerische Justizministerium eingeschaltet und im vergangenen Mai beim Münchner Institut für Zeitgeschichte eine Studie zu den NS-Juristen Otto Palandt und Heinrich Schönfelder in Auftrag gegeben. Der Beck Verlag hatte signalisiert, dabei zu unterstützen. Beendet wurde die Studie nach Angaben von Medien bislang nicht. 

Otto Palandt war Präsident des Reichsjustizprüfungsamts, Mitglied der NSDAP und verantwortlich für die juristische Ausbildung im Reichsjustizministerium. Nach Angaben des Verlags hat er für den „Palandt“-BGB-Kommentar damals nur das Vorwort geschrieben. Heinrich Schönfelder war Kriegsgerichtsrat bei verschiedenen deutschen Kriegsgerichten in Italien.