Corona-Maßnahmen

Mehr Testpflichten für Ungeimpfte, Tests bald nicht mehr kostenlos

Ab dem 23. August sollen alle Ungeimpften Corona-Tests vorlegen müssen, wenn sie zum Beispiel in der Innengastronomie essen wollen. Ab dem 11. Oktober sind die Tests nicht mehr kostenlos. Weitere Einschränkungen für Ungeimpfte könnten kommen.

10.08.2021News

Es soll und es werde keinen neuen Lockdown mehr geben, sagten übereinstimmend Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller (SPD).

Stattdessen setzt die Ministerpräsidentenkonferenz auf mehr Tests für Ungeimpfte. Neben den üblichen Abstands- und Hygieneregeln, die für alle weiterhin gelten sollten, gilt ab dem 23. August 2021 die sog. 3-G-Regel:

Zutritt erhält nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Das gilt für Veranstaltungen in Innenräumen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, aber auch für die Innengastronomie, Veranstaltungen & Feste sowie körpernahe Dienstleistungen. Bei Beherbergungen muss gleich mehrfach getestet werden. Nur wenn die Inzidenz unter 35 liegt oder das Infektionsgeschehen vor Ort vergleichbar niedrig ist, können die Länder diese Regelung aussetzen. Ihre Erforderlichkeit soll alle 4 Wochen überprüft werden.

Wer geimpft oder genesen ist, wird von allen Testpflichten ausgenommen und muss, wenn keine Symptome vorliegen, auch nicht mehr in Quarantäne.

Keine kostenlosen Bürgertests mehr ab dem 11. Oktober

Gleichzeitig wird es ab dem 11. Oktober keine kostenlosen Bürgertests mehr geben für all diejenigen, die sich impfen lassen könnten – ausgenommen davon sind also Menschen, die sich krankheitsbedingt nicht impfen lassen können, aber auch Kinder und Jugendliche sowie Schwangere, für die es keine Impfempfehlung gibt. Der Zeitraum von zwei Monaten sei auch deshalb gewählt worden, damit alle, die kostenpflichtige Tests vermeiden möchten, sich bis dahin durchimpfen lassen können, sagte NRW-Ministerpräsident und Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) am Mittwochabend. Als durchgeimpft gilt, wer die vollständige Impfdosis vor über 14 Tagen erhalten hat.

Großveranstaltungen dürfen stattfinden, aber oberhalb von 5.000 Teilnehmern soll die maximale Auslastung bei 50 % liegen, die absolute Obergrenze sind maximal 25.000 Zuschauer. Für alle  Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Bars & Clubs müssen strenge Hygienekonzepte vorgelegt werden, die weiterhin vor allem strenge Sitzplatzvorgaben einhalten müssen. Länder und Kommunen können ergänzende Regeln treffen.

Auch mit Blick darauf, dass insbesondere in diesem Sektor weiterhin Einschränkungen bestehen, werden die Überbrückungshilfen verlängert. Zum Kurzarbeitergeld heißt es, die Länder hätten den Bund darum gebeten, das Kurzarbeitergeld zu verlängern. Relevant für Arbeitgeber: Die Arbeitsschutzverordnung wird aktualisiert werden, vor allem in Sachen betriebliche Hygienekonzepte & Testangebotspflicht.  

Noch keine Einigung auf neue Richtwerte

Die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die vor allem dem Bundesministerium für Gesundheit bestimmte gesetzgeberische Befugnisse auch ohne Zustimmung des Bundesrats einräumt, und deren Bestehen immer wieder neu festgestellt werden muss, wird über den 21. September hinaus verlängert.

Noch keine finale Einigung gab es auf neue Richtwerte für die Beurteilung des Pandemiegeschehens. Die Inzidenz soll weiterhin der Ausgangspunkte sein, Bund und Länder wollen aber auch weitere Indikatoren berücksichtigen, also auch die Impfquote, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die daraus resultierende Belastung des Gesundheitswesens, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.

Die Bundeskanzlerin sowie Söder und Müller bezeichneten die Einigung vom Dienstag ausdrücklich als Zwischenergebnis und riefen mehrfach dazu auf, sich impfen zu lassen. Die jetzt getroffenen Einschränkungen seien der Versuch, den Verlauf zu verlangsamen, sagte Bundeskanzlerin Merkel. Noch deutlicher wurde der bayerische Ministerpräsident: Irgendwann würden die Einschränkungen sich auf die Nicht-Geimpften beschränken, auch beschränken müssen, sagte Söder. „Irgendwann werden wir über 2G sprechen“. Verfassungsrechtler hielten es für notwendig, Geimpften, die kaum mehr gefährdet und gefährlich sind, ihre Rechte zurückzugeben.

Der CSU-Politiker stellte auch klar, dass der Staat nichts dagegen tun werde, wenn private Unternehmen sich schon jetzt auf 2G beschränkten. Mehrere Veranstalter haben bereits angekündigt, künftig nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu ihren Veranstaltungen zu gewähren. So will der Fußballverein 1. FC Köln zum Saisonauftakt ab dem zweiten Heimspiel der Saison nur noch Geimpfte und Genese ins Stadion lassen.