Funktionsfähigkeit der Kammern

Covid-19-Gesetz: Verlängerung des Geltungszeitraums bis Ende Juni 2022

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie am 10.1.2022 beschlossen.

11.01.2022Gesetzgebung

Die Sonderregelungen des Gesetzes zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie gelten für Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern bis zum 30.06.2022 fort.

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