Covid-19-Gesetz: Verlängerung des Geltungszeitraums bis Ende Juni 2022
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie am 10.1.2022 beschlossen.
Die Sonderregelungen des Gesetzes zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie gelten für Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern bis zum 30.06.2022 fort.
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