Neue Auflage erschienen

Empfehlungen zu den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“

Die Arbeitsgruppe „Familienrechtliche Gutachten“, in der juristische, psychologische und medizinische Fachverbände sowie die Bundesrechtsanwalts- und Bundespsychotherapeutenkammer vertreten sind, hat die dritte überarbeitete Auflage der Broschüre veröffentlicht.

24.09.2025 Publikation

3. Auflage 2025, ISBN 978-3-942761-92-5

Mit der neu erschienenen Auflage greift die Expertengruppe Entwicklungen und Erfahrungen bei der Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der letzten Jahre auf und erweitert mit ihren Empfehlungen die Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage. Die Veröffentlichung erfolgte am 17. September 2025 beim Deutschen Familiengerichtstag (DFGT). Die barrierefreie Online-Version steht ab sofort auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zur Verfügung.

Neben der BRAK wirkten zahlreiche weitere Fachverbände aus Recht, Psychologie und Medizin mit. Fachlich begleitet wurde die Arbeitsgruppe durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, unterstützt durch den Bundesgerichtshof (XII. Zivilsenat) sowie die Landesjustizministerien.

Die Schrift hat sich als Standardwerk zur Beurteilung familienrechtlicher Gutachten etabliert. Familiengerichte, Beteiligte und Sachverständige sind zunehmend Adressaten von Fragen und Anliegen zum Datenschutz, auch bei der kritischen Würdigung von Gutachten und Begutachtungsprozessen. Dabei herrscht in der Praxis oftmals große Unsicherheit angesichts des komplexen Schnittstellenthemas. Die Arbeitsgruppe „Familienrechtliche Gutachten“ hat daher in interdisziplinären Diskussionen mit Datenschutzexperten ergänzend Hinweise zum Datenschutz für Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht erarbeitet. Seitens der BRAK wirkten im Hinblick auf das Thema Datenschutz RA Prof. Dr. Armin Herb, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Datenschutzrecht, und RA Sebastian Schulz, Mitglied des BRAK-Ausschusses Datenschutzrecht, beratend mit. So konnten anwaltliche Perspektiven und Praxiserfahrungen aus Kindschaftsverfahren in die Empfehlungen einfließen.

Die Koordination der dritten Auflage lag bei Prof. Dr. Anja Kannegießer, RAin Karin Susanne Delerue (BRAK), Wolfgang Keuter und Brigitte Meyer-Wehage.

Die Arbeitsgruppe „Familienrechtliche Gutachten“ wird sich weiter mit Zukunftsthemen befassen, insbesondere mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Erstellung und Bewertung von Gutachten. Chancen und Risiken sollen dabei sorgfältig ausgelotet werden, um die Qualität familienrechtlicher Begutachtungen auch im digitalen Zeitalter zu sichern.

Hintergrundinformationen

Die Arbeitsgruppe „Familienrechtliche Gutachten“ ist ein Zusammenschluss von Fachverbänden, Kammern und Instituten aus Recht, Psychologie und Medizin. Ihr Ziel ist es, praxisgerechte Qualitätsstandards für familienrechtliche Gutachten zu entwickeln und weiterzuentwickeln. Solche Gutachten spielen in familiengerichtlichen Verfahren – etwa bei Fragen zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht oder bei Kindeswohlgefährdungen – eine zentrale Rolle. Beteiligt sind u. a. die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), verschiedene psychologische und medizinische Fachgesellschaften (z. B. BDP, DGKJP, DGPPN, DGPs) sowie wissenschaftliche Institute wie das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF). Die Arbeit wird fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, unterstützt durch den XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und die Landesjustizministerien.