Preisangabenverordnung

Novellierung der Preisangabenverordnung: BRAK regt klarere Formulierung an

Die BRAK hat zu dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Ende Mai vorgelegten Referentenentwurf für eine Verordnung zur Novellierung der Preisangabenverordnung Stellung genommen.

17.06.2021Anwaltschaft

Mit der Novellierung sollen unter anderem neue Vorgaben für die Bekanntgabe von Preisermäßigungen durch Händler aufgrund der Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften umgesetzt werden. Aufgegriffen wird außerdem Anpassungs- und Klarstellungsbedarf, der sich in nationalen Gerichtsverfahren erwiesen hat. Die BRAK beschränkt sich in ihrer Stellungnahme auf eine Anregung zur klareren Formulierung von § 11 des Entwurfs. Hintergrund ihrer Anregung ist, dass Händler bei Rabatten auch den zuvor mindestens 30 Tage lang geltenden Preis angeben müssen; der im Referentenentwurf enthaltene Vorschlag würde aus Sicht der BRAK zu Unklarheiten führen, wenn ein Händler nicht lediglich ein einzelnes Produkt, sondern ganze Warengruppen oder sein komplettes Sortiment rabattiert.

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