Rechtsanwaltsfachangestellte

Kammer Düsseldorf startet mit Siegel für gute ReFa-Ausbildung

Das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ soll engagierte Ausbildungskanzleien sichtbar machen und qualitativ gute Ausbildung sicherstellen. Seit Anfang September bietet die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ihren Mitglieder die Möglichkeit, sich den Titel „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ zu sichern.

08.09.2025 Aus den Kammern

Qualtitätssiegel für Kanzleien

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf bietet seit Anfang September das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ an. Mit dem Siegel können Kanzleien sich als „ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte sichtbar machen.

Um das Siegel zu erlangen, ist neben einem Antrag bei der Kammer die Teilnahme an mindestens zwei Führungskräfte-Seminaren erforderlich; außerdem muss sich die Ausbildungskanzlei zur Einhaltung der Ausbildungsstandards sowie des Ausbildungsrahmenplans verpflichten. Die Auszubildenden der Kanzlei werden in den Zertifizierungsprozess einbezogen und müssen den Antrag der Kanzlei unterstützen.

Initiiert wurde das Siegel von der Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Rechtsanwaltskammern Bamberg, Berlin, Freiburg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Sachsen bieten das Ausbildungssiegel ebenfalls an.

Weiterführende Links:

Informationen der RAK Düsseldorf zum Qualitätssiegel
Lizenzbedingungen für das Qualitätssiegel
Antrag Qualitätssiegel „Azubi-Geprüft“
Die Leitsätze zum Qualitätssiegel „AusgezeichneteAusbildungskanzlei“
Nachrichten aus Berlin 6/2025 v. 19.03.2025 (zum gemeinsamen Start des Ausbildungssiegels durch die bayerischen Kammern)

Hintergrund:

Weshalb die Rechtsanwaltskammer Koblenz das Ausbildungssiegel entwickelte und eine Ausbildungsinitiative startete, erläutert deren Geschäftsführerin Melanie Theus im Podcast „RECHT INTERESSANT!“. Den Hintergrund dafür bildete u. a. die hohe Zahl an Ausbildungsabbrechern; s. hierzu Theus/Nitschke, BRAK-Mitt. 2023, 212