Gestiegene Energiekosten

Regierung plant Steuererleichterungen

Von Arbeitnehmer-Pauschbetrag bis Pendlerpauschale: Die Bundesregierung will die Bürger mit Steuererleichterungen entlasten.

18.03.2022Gesetzgebung

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Mit den geplanten steuerlichen Erleichterungen will die Bundesregierung insbesondere auf die erheblich gestiegenen Preise für Mobilität und Energie sowie auf die Inflation reagieren. Der Koalitionsausschuss hatte die drei Maßnahmen bereits am 23. Februar 2022 beschlossen.

Zunächst möchte die Regierung den Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.200 Euro anheben. Werbungskosten sollen damit – rückwirkend ab 1. Januar 2022 - ohne Sammlung von Belegen bis zu dieser Höhe pauschal anerkannt werden.

Auch den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer für 2022 will das Kabinett auf 10.347 Euro weiter anheben, um teilweise die Inflation auszugleichen. Diese relative Entlastung soll sich laut Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums (BMF) für die Bezieher niedriger Einkommen besonders stark auswirken.

Die beiden Maßnahmen sollen, so das BMF, Arbeitnehmer zeitnah steuerlich entlasten, denn diese beiden Beträge schlügen unmittelbar auf die Höhe der Lohnsteuer durch. Zudem reduzierten Pauschalen den administrativen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung.

Schließlich will das Kabinett die Entfernungspauschale für Fernpendler bereits 2022 auf 38 Cent anheben – allerdings befristet bis 2026. Sie gilt für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte ab dem 21. Kilometer, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Das BMF bezweckt damit, zumindest teilweise die Mehrkosten wegen der CO2-Bepreisung auszugleichen. Über die Mobilitätsprämie werde diese Maßnahme auch für Geringverdiener wirken, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).