Anwaltschaft

Schlichtungsstelle ab 1.1.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert zuständig

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz. Bislang war sie nur für Streitwerte bis 50.000 Euro zuständig. Ab dem 1.1.2025 gilt diese Wertgrenze nicht mehr.

03.01.2025Anwaltschaft

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft schlichtet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft aus dem Mandatsverhältnis, etwa in Streitigkeiten über Vergütungsrechnungen und/oder Schadensersatzforderungen. Bislang ist die Schlichtungsstelle nur bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro zuständig.

In ihrer Hauptversammlung am 20.9.2024 hat die Bundesrechtsanwaltskammer den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle erweitert: Sie hat die Streitwertgrenze aufgehoben und die Satzung der Schlichtungsstelle entsprechend geändert; diese Änderung gilt ab dem 1.1.2025. Künftig kann die Schlichtungsstelle daher unabhängig von der Höhe des Streitwerts angerufen werden.

Weiterführende Links:

Erstveröfentlichung am 20.12.2024

Hintergrund:

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Stelle, die im Jahr 2011 bei der BRAK eingerichtet wurde. Sie ist eine gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes.

Die wichtigsten Fragen rund um Schlichtungsverfahren erläutern Fölster/Jeroch, BRAK-Magazin 1-2/2024, 16. Die Schlichterin gibt außerdem regelmäßig anhand von beispielhaft ausgewählten Fällen Einblick in die Arbeit der Schlichtungsstelle, zuletzt in BRAK-Magazin 4/2024, 18.