Ausgabe 05/2018 v. 14.03.2018
Anwaltschaft
Rechtsanwaltsaustausch China – Deutschland
Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der All China Lawyers Association (ACLA) führt die BRAK seit 2015 das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, welches von der Robert Bosch Stiftung finanziert wird. Jeweils eine Woche lang tauschen sich deutsche und chinesische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten über ihr berufliches Selbstverständnis, die unterschiedlichen Rechtssysteme und Rechtskulturen aus. Flankierend sind Besuche relevanter Institutionen und Gespräche mit deren Repräsentanten Teil des Programms.
Das nächste Seminar findet vom 27.5. bis 2.6.2018 in Dresden zu den Themen anwaltliches Berufsrecht und Umweltrecht statt.
Dafür sucht die BRAK sechs Teilnehmer/innen. Sie müssen in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen sein, mehrjährige Erfahrung im Umweltrecht und gute Englischkenntnisse sowie ausgeprägtes Interesse an der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit haben. Bewerbungen sind bis zum 5.4.2018 an Rechtsanwältin Kei-Lin Ting-Winarto (domaschke(at)brak(dot)de) zu richten.
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Internationale Programme für junge Anwältinnen und Anwälte in Paris
Die Pariser Anwaltskammer (Barreau de Paris) organisiert in diesem Jahr wieder zwei internationale Programme für junge Anwälte, bestehend aus Kursen über das französische Rechtssystem sowie aus einem Praktikum in einer Kanzlei.
Das International Program findet in englischer Sprache statt und dauert vom 14.5. – 20.7.2018 (zehn Wochen). Interessierte können sich hierfür bis zum 6.4.2018 bewerben.
Die Stage International findet vom 8.10. – 30.11.2018 statt und richtet sich an französischsprechende Junganwälte. Für dieses Programm läuft die Bewerbungsfrist noch bis zum 8.6.2018.
Die Kosten für die Kurse übernimmt die Pariser Anwaltskammer; die Kosten für die Anreise, für die Unterkunft und für den Lebensunterhalt müssen die Teilnehmer/innen selbst tragen. Neben guten Kenntnissen der französischen oder englischen Sprache müssen die Kandidaten eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Dokumente umfassen: Lebenslauf und Motivationsschreiben in englischer oder französischer Sprache je nach dem gewählten Programm, Foto, Passkopie und Zulassungsnachweis einer Rechtsanwaltskammer. Für weitere Informationen oder zum Einreichen der Bewerbungsunterlagen können Sie sich an Ariane Baux (abaux@avocatparis.org) wenden.
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Young Lawyers Contest zum Europarecht
Am 6./7.9.2018 findet in Trier ein von der Europäischen Rechtsakademie Trier (ERA) und dem CCBE ausgerichteter Wettbewerb für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus verschiedenen EU-Ländern statt. In einem Teamwettstreit müssen sie ihre Kenntnisse im EU-Recht und ihre anwaltlichen Fähigkeiten anhand praktischer Fallbeispiele unter Beweis stellen. Den Gewinnern winkt eine Mitgliedschaft im Förderverein der ERA und damit die Chance, Teil eines Netzwerks von gleichgesinnten Rechtspraktikern und Organisationen in ganz Europa zu sein, die sich für eine bessere Praxis des europäischen Rechts einsetzen.
Die Teilnehmer/innen werden von den Rechtsanwaltskammern der CCBE-Mitgliedsländer vorgeschlagen. Interessierte sollten sich bis spätestens 12.4.2018 mit einer der teilnehmenden Kammern in Verbindung setzen. In Deutschland sind dies die Rechtsanwaltskammern Celle, Hamm, Hamburg und Sachsen sowie die Bundesrechtsanwaltskammer (Kontakt über das Brüsseler Büro der BRAK: brak.bxl(at)brak(dot)eu).
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Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft: neue Adresse
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat ihren Sitz seit dem 15.2.2018 in der Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Die übrigen Kontaktdaten der Schlichtungsstelle (Telefon +49 (0)30 2844417-0; Fax +49 (0)30 2844417-12; E-Mail: schlichtungsstelle(at)s-d-r(dot)org) bleiben identisch.
Die neue Adresse ist bei der Erfüllung der anwaltlichen Informationspflichten nach §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zu beachten. Die Schlichtungsstelle hat hierzu Formulierungsmuster bereitgestellt.
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Rechtsprechung
Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit überarbeitet
Die Streitwertkommission, bestehend aus den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte, hat im Februar eine erweiterte und konkretisierte Fassung des Streitwertkatalogs vorgelegt.
Neben notwendigen redaktionellen Änderungen wurden unter anderem im Bereich der Urteilsverfahren Bestimmungen zum Streitwert bei Konkurrentenklagen, Schadenersatzklagen, Urlaubsansprüchen und Vergleichsmehrwerten aufgenommen. Im Bereich der Beschlussverfahren wurden Bestimmungen zu Streitwerten bei der Entsendung von Mitgliedern in den Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat und bei Statusverfahren leitender Angestellter neu in den Katalog eingeführt.
Die BRAK hatte bereits zu den beiden vorangegangenen Versionen des Katalogs kritisch Stellung genommen. Die dort vorgebrachten Anregungen blieben jedoch bislang unberücksichtigt. Auch diesmal wies die Vorsitzende der Streitwertkommission in ihrem Übersendungsschreiben darauf hin, dass man die eingegangenen Anregungen weitestgehend unberücksichtigt gelassen habe.
Weiterführende Links:
Streitwertkatalog (Änderungen gegenüber der Fassung von 2016 sind gelb markiert)
BGH: Bürogemeinschaft von Anwalt mit Mediator und Berufsbetreuer unzulässig
Mediatoren und Berufsbetreuer zählen nicht zu den in § 59a I 1 BRAO aufgeführten Berufen, mit denen es Rechtsanwälten über § 59a III BRAO erlaubt ist, sich zu einer Bürogemeinschaft zu verbinden. Das hat der BGH in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der mit seinem bisherigen anwaltlichen Sozius eine Bürogemeinschaft bildete, seit jener nur noch als Mediator und Betreuer praktiziert; mit seiner Klage wandte der Rechtsanwalt sich gegen den belehrenden Hinweis, den ihn die zuständige Rechtsanwaltskammer deshalb erteilt hatte.
Für die vom Kläger begehrte Vorlage an das BVerfG sah der BGH keine Veranlassung. Dazu kam das Gericht nach ausführlicher Prüfung, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung der sozietätsfähigen Berufe in § 59a I 1, III BRAO bestehen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist für den BGH, dass Mediatoren und Berufsbetreuer kein den sozietätsfähigen Berufen entsprechendes Schutzniveau bieten; insbesondere sei die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht nicht berufs- und strafrechtlich abgesichert.
Die Neufassung von § 203 III, IV StGB durch das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen war nicht Prüfungsgegenstand, weil sie zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt, nämlich als der belehrende Hinweis gegen den Kläger erlassen wurde, noch nicht galt. Der BGH musste daher nicht beantworten, ob die Neuregelung etwas an der verfassungsrechtlichen Bewertung ändert.
Deutsches Anwaltsinstitut
Unternehmensnachfolge
vom 19. bis 21.4.2018 in München
Bislang fanden in Deutschland zu keinem Zeitpunkt so häufig Unternehmensnachfolgen statt wie derzeit. Veräußerer und Erwerber brauchen für diese Transaktion fundierte anwaltliche Hilfe, die zivil- und steuerrechtliche Probleme erkennen und lösen hilft. Die Tagung informiert fachübergreifend über diese zivil- und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Folgen für alle Parteien.
Die Tagung wendet sich sowohl an den Kautelarjuristen als auch an den vorwiegend steuerberatend Tätigen. Die Teilnehmer werden auf hohem Niveau anhand von Gestaltungen und Fällen mit Anmerkungen und Lösungshinweisen und aktueller Nachweise der Literatur und Rechtsprechung informiert. Die Arbeitsunterlage ist geeignet, Hilfen bei der täglichen Arbeit zu geben.
Mehr Informationen und Anmeldung: Download Prospekt oder online
Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage anwaltsinstitut.de.
Impressum
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,
Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: zentrale(at)brak(dot)de
Redaktion: RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), Frauke Karlstedt
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