Ausgabe 12/2018 v. 20.06.2018
BRAK-Mitteilungen
BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben
In der aktuellen Ausgabe der BRAK-Mitteilungen, die bereits online verfügbar ist und derzeit ausgeliefert wird, stellt H. Schöttle ausführlich dar, in welchen Situationen anwaltliche Kommunikation verschlüsselt erfolgen muss bzw. sollte. Mit anwaltlichen Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr befassen sich I.D. Biallass und W. Viefhues; sie erläutern insbesondere die seit 1.1.2018 geltende Rechtslage und geben praktische Hinweise.
Im Rechtsprechungsteil werden u.a. mehrere Entscheidungen zur Syndikuszulassung dokumentiert. Wichtig für den Umgang der Rechtsanwaltskammern mit ihren Mitgliedern in Beschwerdesachen ist eine Entscheidung des BGH zur Mitteilungspflicht bei Abgabe an die Generalstaatsanwaltschaft, die M.W. Huff einordnet und kommentiert.
Das BRAK-Magazin berichtet u.a. von der Konferenz der BRAK zur Zukunft der Anwaltschaft und von der Vermittlerrolle der BRAK für osteuropäische Anwaltschaften. R. Wagner gibt Hintergründe und Tipps zum Datenschutz auf der Kanzlei-Website und T. Nitschke gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen beim beA.
Weiterführende Links:
Anwaltschaft
Neue Zahlen zur Anwaltschaft: Große Mitgliederstatistik der BRAK veröffentlicht
Die Mitgliederzahlen der Rechtsanwaltskammern blieben auch im vergangenen Jahr stabil – das zeigt die nun veröffentlichte Große Mitgliederstatistik der BRAK zum 1.1.2018: Die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern verzeichneten insgesamt einen Zuwachs von 0,18 % im Vergleich zum Vorjahr, allerdings schrumpfen 17 Kammern, während 11 weiterhin wachsen.
Weiter gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft, und zwar auf nunmehr knapp 35 % (Vorjahr: 34,37 %); der Trend, dass der Anteil der Anwältinnen kontinuierlich steigt, setzt sich damit fort. Deutlich höher ist der Frauenanteil in England und Wales: Der jüngst veröffentlichte Annual Statistics Report der dortigen Law Society verzeichnet erstmals mehr Frauen als Männer (50,1 %) mit einem Pracitsing Certificate als Solicitor.
Bei den Syndici zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr, in dem diese Zulassungsarten erstmals relevant waren, eine Verschiebung von der Einzelzulassung als Rechtsanwalt hin zur Doppelzulassung als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt: Zum 1.1.2018 gab es 12.126 Kolleginnen und Kollegen mit Doppelzulassung (Vorjahr: 8.753), 1.982 (Nur-)Syndikusrechtsanwältinnen/-anwälte (Vorjahr: 957) und 150.548 (Vorjahr: 154.683) Rechtsanwältinnen/-anwälte.
Die Große Mitgliederstatistik enthält ferner Zahlen zu den Fachanwaltschaften sowie zu den Rechtsanwaltsgesellschaften.
Weiterführende Links:
Große Mitgliederstatistik zum 1.1.2018
Annual Statistics Report 2017 der Law Society of England and Wales
Informationen zur DSGVO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Bereits am 24.5.2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie gilt ebenso wie das neue Bundesdatenschutzgesetz seit dem 25.5.2018. Die BRAK hat die auf ihrer Website zusammengestellten Informationen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum neuen Datenschutzrecht aktualisiert und ergänzt.
Weiterführende Links:
Mathis/Dreßler, BRAK-Magazin 2/2018, 16
Rechtspolitik
Gemeinsame Stellungnahme von BStBK und BRAK: juristische Dienstleistungen mit Grundstücksbezug
Bei der steuerlichen Einordnung notarieller und anwaltlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken gilt infolge einer Änderung der Mehrwertsteuer-Verordnung (VO Nr. 1042/2013) seit dem 1.1.2017 eine geänderte Rechtslage. Die Praxis der Finanzverwaltungen wurde erst aufgrund eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen v. 5.12.2017 (mit Nachtrag v. 13.2.2018) geändert. Hieraus entstand erhebliche Rechtsunsicherheit für die Rechts- und Steuerberatungspraxis, vor allem aber droht erheblicher Aufwand für die rückwirkende Änderung der Rechnungen für das Jahr 2017.
Bundessteuerberaterkammer und Bundesrechtsanwaltskammer haben dies in einem gemeinsamen Schreiben dem Bundesfinanzministerium moniert. Sie weisen nachdrücklich auf die resultierenden Probleme sowie auf weiterhin bestehende Unklarheiten und Abgrenzungsprobleme hin. Zur Bereinigung der Problematik fordern die beiden Kammern vom Ministerium eine Nichtbeanstandungsregelung.
Weiterführende Links:
Musterfeststellungsklage im Schnellverfahren beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat nach kontroverser Diskussion in seiner Sitzung am 14.6.2018 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Mit der Einführung dieser neuen Klageart soll Verbrauchern eine kostengünstige Rechtsdurchsetzung ermöglicht werden, die gleichartige Schäden erlitten haben.
Vorangegangen war ein äußerst zügiges Gesetzgebungsverfahren: Innerhalb von etwa zwei Wochen beriet der Rechtsausschuss des Bundestages, erfolgte die erste Lesung im Bundestag, führte der Rechtsausschuss eine Sachverständigen-Anhörung durch und erfolgten die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Dabei wurden gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf noch zahlreiche Änderungen vorgenommen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, am 6.7.2018, mit dem Gesetzentwurf befassen.
Weiterführende Links:
BT-Drs. 19/2507 (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD)
BT-Drs. 19/2741 (Beschlussempfehlung und Bericht)
BT-Drs. 19/243 (Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Juristenausbildung: Justizunrecht der NS-Zeit als Pflichtstoff
Die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Justizunrecht soll nach dem Willen des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz verpflichtender Bestandteil des juristischen Studiums werden. Auch im Koalitionsvertrag findet sich dieses Anliegen wieder; dort (Zeilen 5761-5764) heißt es, „dass die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Justizunrecht auch Teil der Juristenausbildung ist.“ Das Bundesjustizministerium hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Vorschlag unterbreitet, um dies im Deutschen Richtergesetz zu verankern.
Aus Sicht des Juristen-Fakultätentages greift dieser Vorschlag zu kurz. In seiner Sitzung Anfang Juni in Greifswald beschloss er daher einen weitergehenden Formulierungsvorschlag, wonach „Im gesamten Studium gerade vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Unrechts die Fähigkeit zu kritischer Reflexion des Rechts einschließlich seines Missbrauchpotentials zu fördern ist“.
Weiterführender Link:
Presseerklärung des Deutschen Juristen-Fakultätentags v. 11.6.2018
Deutsches Anwaltsinstitut
DAI-Sommerkurse im Juli und August
Im Juli und August werden in den DAI-Ausbildungscentern Bochum und Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) wieder verschiedene DAI-Sommerkurse angeboten. An jeweils drei Tagen werden die aktuellen Problemfelder auf dem entsprechenden Rechtsgebiet intensiv und praxisnah beleuchtet. Fachanwälte können dabei die gesamte 15-stündige Fortbildungspflicht an einem Termin erfüllen.
Termine in Bochum:
19.-21.7.2018: Sommerkurs: Unterhaltsrecht anhand von Fällen
23.-25.8.2018: Sommerkurs: Unternehmenskauf
Termine in Heusenstamm (bei Frankfurt am Main):
26.-28.7.2018: Sommerkurs Aktienrecht
26.-28.7.2018: Sommerkurs: Bilanzrecht intensiv
Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie unter www.anwaltsinstitut.de.
Impressum
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,
Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: zentrale@brak.de
Redaktion: RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich), Bearbeitung: Frauke Karlstedt
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