Nachrichten aus Berlin

Ausgabe 18/2018 v. 12.09.2018

12.09.2018Newsletter

beA

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach läuft wieder

Seit dem 3.9.2018 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wieder verfügbar. Abgesehen von einigen kleineren, üblichen Startschwierigkeiten verlief die Wiederinbetriebnahme aus technischer Sicht reibungslos. Seit der Freischaltung läuft das System für alle Anwender stabil.

Ein bei einzelnen Kollegen aufgetretenes Problem mit der automatischen E-Mail-Benachrichtigung über Posteingänge im beA konnte noch am Mittag des 3.9.2018 behoben werden. Die BRAK weist darauf hin, dass die Korrektheit der angegebenen E-Mail-Adresse und besonders die Einstellungen des Spam-Filters für die automatischen Benachrichtigungen kontrolliert werden sollten.

Dass das beA erfolgreich wieder in Betrieb genommen werden konnte, freut nicht nur die BRAK, sondern hat auch den Münchener Rechtsanwalt und Kabarettisten Dr. Dominik Herzog dazu veranlasst, einen augenzwinkernden Song über das beA zu verfassen. Über den Restart des beA und die Hintergründe des beA-Projekts berichtet der scheidende BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer in einem Interview mit FAZ Einspruch.

Die passive Nutzungspflicht für das beA besteht seit dem 3.9.2018 wieder. Die BRAK geht davon aus, dass alle Kolleginnen und Kollegen dieser Pflicht nachkommen und bereits erstregistriert sind oder sich zeitnah registrieren. Beim telefonischen Support kann es derzeit wegen der großen Nachfrage zu Wartezeiten kommen; es wird gebeten, die Hinweise zum Support zu beachten.

Weiterführende Links:

beA-Webanwendung

beA-Informations-Website der BRAK

BRAK-Presseerklärung Nr. 23/2018 v. 20.8.2018

Rechtspolitik

Bayerisches Oberstes Landesgericht wird (wieder) errichtet

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) wird mit Wirkung zum 15.9.2018 erneut errichtet. Dies hatte der Bayerische Landtag am 11.7.2018 einstimmig beschlossen. Das Gericht, das im Wesentlichen in Rechtsmittelsachen anstelle des BGH bzw. der Oberlandesgerichte zuständig war, war zum 30.6.2006 aufgelöst worden. Sitz des BayObLG ist München, jeweils zwei Strafsenate werden in Bamberg und Nürnberg errichtet.

Das BayObLG wird ab dem 15.9.2018 insbesondere die Zuständigkeiten für Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom BGH übernehmen, soweit für die Entscheidung bayerisches Landesrecht in Betracht kommt (§ 8 EGGVG, § 7 I EGZPO). Zudem geht die Zuständigkeit für Kompetenzstreitigkeiten gem. § 36 ZPO in bestimmten Fällen auf das BayObLG über (§ 9 EGZPO). Weitere Zuständigkeiten werden mit Wirkung vom 1.2.2019 auf das BayObLG übergehen bzw. sukzessive durch Rechtsverordnung übertragen werden.

Soweit Zuständigkeiten durch das Errichtungsgesetz auf das BayObLG übergehen, führen die bis dahin zuständigen Gerichte die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bei ihnen anhängigen Verfahren – einschließlich Vollstreckungsverfahren und Folgeentscheidungen – fort.

Weiterführende Links:

Übersicht über die Zuständigkeitsübergänge

Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Gesetzliche Maßnahmen gegen Missbrauch des Abmahnungsrechts geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist es, den Missbrauch des Abmahnungsrechts einzudämmen, ohne die Interessen seriöser Akteure unbillig zu behindern. Im Visier hat das Ministerium dabei insbesondere Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen, die primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen. Die ebenfalls vorgesehene Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht dient der Verbesserung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen im Interesse von Verbrauchern sowie des freien Ersatzteilhandels. Noch geprüft wird, ob es – insbesondere zum Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen – ergänzende Sonderregelungen für die Abmahnung datenschutzrechtlicher Verstöße geben soll.

Die BRAK wird das Gesetzesvorhaben kritisch begleiten.

Weiterführender Link:

Referentenentwurf (Stand: 11.9.2018)

22. Hauptgutachten der Monopolkommission veröffentlicht

Die Monopolkommission hat am 3.7.2018 dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ihr XXII. Hauptgutachten übergeben. Hintergrund des Gutachtens ist die in vielen Bereichen der Wirtschaft unaufhaltsam voranschreitende Digitalisierung. Der sich daraus ergebende Strukturwandel soll zum Wohle der Verbraucher gestalten werden, mit fairen Regeln für bestehende wie neue Anbieter. Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem Gutachten daher dringend, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Sie empfiehlt insbesondere:

  • Märkte mit algorithmenbasierter Preisbildung systematisch auf Wettbewerbsbeeinträchtigungen zu untersuchen. Um wettbewerbliche Fehlentwicklungen aufzuzeigen, sollte das Instrument der kartellbehördlichen Sektoruntersuchung verstärkt eingesetzt werden,
  • den regulatorischen Rahmen für audiovisuelle Mediendienste stärker zu vereinheitlichen sowie die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf gesellschaftlich und kulturell relevante Inhalte zu beschränken,
  • das Vergütungssystem in der Arzneimittelversorgung zu reformieren und auf ein Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verzichten.

Darüber hinaus stellt die Monopolkommission im Rahmen ihrer Konzentrationsberichterstattung fest, dass der in den USA zu beobachtende Anstieg in der Unternehmenskonzentration sowie bei den Preisaufschlägen, der von Kommentatoren auch auf die technologischen Entwicklungen zurückgeführt wird, in Deutschland nicht bzw. nicht in diesem Ausmaß gegeben ist.

Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah zum XXII. Hauptgutachten eine Stellungnahme abzugeben.

Weiterführende Links:

22. Hauptgutachten der Monopolkommission

Wirtschaftsprüfer fordern Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers

In einer aktuellen Stellungnahme schlägt die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) die Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers bzw. vereidigten Buchprüfers vor. Die Tätigkeit als Syndikus-Rechtsanwalt bzw. -Steuerberater ist nach der BRAO und dem StBerG bereits seit Langem zulässig, die WPO sieht eine vergleichbare Syndikus-Tätigkeit bislang nicht vor.

Die WPK führt dazu in ihrer Stellungnahme aus: § 43a I WPO enthalte in seiner aktuellen Fassung zwar einen Katalog nichtberufsangehöriger Arbeitgeber, bei denen der WP/vBP seinen Beruf ausüben kann. Eine allgemeine Regelung, den Beruf mit bestimmten Einschränkungen auch im Anstellungsverhältnis insbesondere bei gewerblichen Arbeitgebern ausüben zu dürfen, sei der WPO jedoch bis heute fremd. Um das Berufsbild zeitgemäß zu gestalten und Wirtschaftsprüfern bzw. vereidigten Buchprüfern größere Freiräume bei der Planung ihrer beruflichen Lebensläufe zu verschaffen, spricht sich die WPK für die Zulassung einer Syndikus-Tätigkeit und damit für eine entsprechende Änderung der WPO aus.

Weiterführender Link:

Stellungnahme der WPK

Datenschutzrecht: Weitere Anpassungen und Richtlinien-Umsetzung geplant

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 vorgelegt.

Durch die Neufassung des BDSG 2018 durch das am 25.5.2018 in Kraft getretene Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (BGBl. 2018 I 2097 – DSAnpUG-EU) wurde das allgemeine Datenschutzrecht des Bundes an diese europäischen Vorgaben angepasst. Weitere Anpassungen hinsichtlich der DSGVO und Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich der Richtlinie (EU) 2016/680 sind für den Bereich des Strafverfahrensrechts und des übrigen Verfahrensrechts sowie in einzelnen Bereichen des Justizverwaltungsrechts vorzunehmen. Mit dem Regierungsentwurf sollen die bereichsspezifischen datenschutzrechtlichen Regelungen in diesen Bereichen an die neuen Vorgaben zum Datenschutz angepasst werden.

Insbesondere werden die verstreuten datenschutzrechtlichen Regelungen in der StPO weitgehend gestrichen und im neuen § 161 StPO-E zusammengefasst. Zudem werden auch die Rechtsanwaltsverzeichnis- und Postfachverordnung (RAVPV), das RDG sowie die RDV angepasst.

Weiterführender Link:

Regierungsentwurf v. 29.8.2018

Deutsches Anwaltsinstitut

Neue Online-Vorträge Live – Komfortable Fortbildung nach § 15 II FAO

Das DAI eLearning Center bietet in den nächsten Monaten wieder viele Live-Übertragungen von Online-Vorträgen an, mit denen sich Fachanwältinnen und Fachanwälte flexibel und ortsunabhängig fortbilden können. Dank der breiten Themenvielfalt ist mit den neuen Live-Vorträgen eine Fortbildung in vielen Gebieten der Fachanwaltsordnung (u.a. Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Familienrecht) möglich.

Termine & Themen:

2.10.2018: Geistiges Eigentum und Insolvenz

6.10.2018: Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht – Schwerpunkt Bestandsschutzrecht

12.10.2018: Aktuelle Rechts- und Praxisfragen bei Schönheitsreparaturen

2.11.2018: Aktuelle Rechtsprechung zu Bausparkassenverträgen

9.11.2018: Sonstige Familienstreitsachen nach § 266 FamFG

9.11.2018: Steuerliche Bewertung des Betriebsvermögens im vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. Bewertungsgesetz)

16.11.2018: Arbeitnehmererfindungsrecht

16.11.2018: Straftaten am Arbeitsplatz – Schnittstellen Arbeits- und Strafrecht

28.11.2018: Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhaltes nach § 1578b BGB

Mehr Informationen und Anmeldung: www.anwaltsinstitut.de/elearning

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Veranstaltungen finden Sie auch auf der Homepage www.anwaltsinstitut.de.

Impressum

 

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 - 0,

Fax: 030/ 28 49 39 - 11, E-Mail: zentrale@brak.de

RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., Bearbeitung: Frauke Karlstedt, Marina Bayer

 


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