Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 23/2019

Rechtsanwaltsfachangestellte: Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung

20.11.2019Newsletter

Die empfohlene Vergütung wurde in allen Kammerbezirken im Vergleich zum Vorjahr deutlich angehoben; durchschnittlich betrug die Erhöhung 13,8 % für das erste, 10,7 % für das zweite und 9,8 % für das dritte Ausbildungsjahr. Die Empfehlungen sind aber weiterhin regional stark unterschiedlich. Die Vergütungsempfehlungen sind mehrheitlich auf den Internetseiten der regionalen Rechtsanwaltskammern, meist in der Rubrik „Ausbildung“, abrufbar.

Die Rechtsanwaltskammern sind gem. § 71 IV Berufsbildungsgesetz für die Berufsbildung der Fachangestellten zuständig. Ihre Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung haben insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben. Wird die Vergütungsempfehlung der Kammer um mehr als 20 % unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung als unangemessen. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen, die Auszubildenden können dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

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