Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 04/2019

LG Berlin: Plattform für Mietrechts-Streitigkeiten verstößt nicht gegen RDG

27.02.2019Newsletter

Die von der Mietright GmbH betriebene Online-Plattform wenigermiete.de verstößt mit den von ihr angebotenen Dienstleistungen nicht gegen das RDG. Das hat das LG Berlin in einem Mitte Januar verkündeten Urteil entschieden.

Gegen das Geschäftsmodell von Mietright hat die Rechtsanwaltskammer Berlin Bedenken und das Unternehmen deshalb wegen Verstoßes gegen § 3 RDG auf Unterlassung in Anspruch nahm. Mietright bietet an, die Rechte von Wohnraummietern u.a. aus der „Mietpreisbremse“, bei Schönheitsreparaturen und bei Mieterhöhungsverlangen gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen; dazu muss der Mieter seine vermutete Forderung an Mietright abtreten, die ggf. Anwälte mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragt.

Das LG Berlin hat die Klage überwiegend für unbegründet gehalten. In den von der Beklagten angebotenen Dienstleistungen sieht es eine zulässige Inkassotätigkeit i.S.v. § 2 I RDG bzw. zulässige Prozessfinanzierung. Aus seiner Sicht generiert die Beklagte neue Mandate von Mietern, die ansonsten keinen Rechtsanwalt beauftragt hätten, was für Verbraucher eher nützlich sei.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

LG Berlin, Urt. v. 15.1.2019 – 15 O 60/18 (n.rkr.)