Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 06/2019

Umsetzung der Richtlinie zu Pkh im Strafverfahren: Bedenken der BRAK

27.03.2019Newsletter

Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 betreffend die Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte in Strafverfahren hat sich die BRAK erneut kritisch geäußert. Bis zum 25.5.2019 muss das Recht der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO, §§ 40, 53, 83j IRG, §§ 31 ff. IStGHG) an die Vorgaben der Richtlinie angepasst sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte im Oktober 2018 einen Referentenentwurf vorgelegt, der jüngst politisch und medial scharf in der Kritik stand.

Die BRAK spricht sich, in Reaktion hierauf, entschieden gegen Überlegungen aus, einen „Verzicht“ des Beschuldigten auf seine notwendige Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder eine notwendige Verteidigung nur auf Antrag des Beschuldigten vorzusehen. Zudem stellt die BRAK mit Nachdruck klar, dass sich durch eine Verteidigung des Beschuldigten keine Verfahrensverzögerung ergibt. Der frühzeitige Zugang des Beschuldigten zu Rechtsrat sowie eine effektive Verteidigung seien elementare Bestandteile des Rechtsstaats. Mit dem Referentenentwurf sind aus Sicht der BRAK überschaubare Zusatzkosten verbunden, die ein Rechtsstaat wert sein sollte.

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