Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2020

Corona-Steuerhilfegesetz: BRAK warnt vor Gesetzgebung durch die Hintertür

17.06.2020Newsletter

Scharfe Kritik hat die BRAK an dem in der vergangenen Woche vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) geäußert. Neben eilbedürftigen Corona-Maßnahmen finden sich in dem Entwurf auch zwei grundlegende Änderungen der Abgabenordnung – einerseits zur absoluten Verjährung der Steuerhinterziehung und andererseits zur strafrechtlichen Einziehung von verjährten Steueransprüchen. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels stellte in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht klar, dass dies inakzeptabel ist. Es entsteht der Eindruck, dass diese Änderungen im Rahmen des Gesetzes versteckt und im Zuge der äußerst eiligen Corona-Maßnahmen möglichst unbemerkt mit „durchgedrückt“ werden sollen.

Die Corona-Gesetzgebung müsse, so Wessels, klar auf die Pandemie begrenzt bleiben. Die Verschärfungen im Bereich des Steuerstrafrechts ohne jeglichen Zusammenhang mit Corona, welche die BRAK auch inhaltlich kritisch sieht, müssen in einem geordneten Gesetzgebungsverfahren behandelt werden.

Ziel des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes ist es, Steuerpflichtige zu entlasten, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Dazu wird u.a. die Umsatzsteuer befristet abgesenkt, die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer hinausgeschoben und ein steuerlicher Kinderbonus gewährt.

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