BRAK fordert von Lambrecht: Keine Gesetzgebung durch die Hintertür beim Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz
Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), hat mit Schreiben (PDF) vom 15.06.2020 Kritik am Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz gegenüber Frau Bundesjustizministerin Lambrecht geäußert.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), hat mit Schreiben (PDF) vom 15.06.2020 Kritik am Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz gegenüber Frau Bundesjustizministerin Lambrecht geäußert. Mit Überraschung und Besorgnis habe er zur Kenntnis genommen, dass sich in dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums zwei grundlegende Änderungen der Abgabenordnung – einerseits zur absoluten Verjährung der Steuerhinterziehung und andererseits zur strafrechtlichen Einziehung von verjährten Steueransprüchen – finden, deren Zusammenhang mit den eilbedürftigen Corona-Maßnahmen nicht ansatzweise erkennbar sei. „Covid 19 ist sicherlich für vieles verantwortlich, nicht aber dafür, dass Verjährungsfristen im Strafprozess abzulaufen drohen“, so Wessels. „Die Pandemie dauert jetzt gerade ein paar Monate – hier geht es im Kern um eine Verlängerung von 20 auf 25 Jahre!“
Nach Auffassung der BRAK sei keine besondere Eilbedürftigkeit ersichtlich, sondern es entstehe vielmehr der Eindruck, dass diese Änderungen im Rahmen des Gesetzes versteckt und im Zuge der äußerst eiligen Corona-Maßnahmen möglichst unbemerkt mit „durchgedrückt“ werden sollten. „Ich habe vielfach betont, dass die Zeit nach Corona nicht geprägt sein darf von Krisengesetzgebung, die während der Pandemie notwendig war. Dies gilt umso mehr, wenn eine geplante Änderung weder in Zusammenhang mit der Pandemie steht, noch auf die Dauer der Pandemie beschränkt ist“, bekräftigt Wessels.
Nach Auffassung von Wessels stehen die geplanten Fristverlängerungen auch in keinerlei Zusammenhang mit den im Übrigen im Entwurf enthaltenen Entlastungsvorschlägen: “Die Verbindung völlig unterschiedlicher Regelungsgegenstände, zum einen die tatsächlichen Coronahilfsmaßnahmen, zum anderen die Verschärfungen im Bereich des Steuerstrafrechts ohne jeglichen Zusammenhang mit Corona, halte ich für inakzeptabel. Die Verschärfungen müssen aus dem Gesetzentwurf genommen und einem geordneten Gesetzgebungsverfahren zugeführt werden. Corona darf nicht als Ausrede für Gesetzgebung durch die Hintertür genutzt werden!“
Die Ausschüsse StPO und Steuerrecht haben eine Stellungnahme (PDF) zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz erarbeitet und ebenfalls Kritik an der vorgesehenen Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist und an der Erstreckung der Einziehung auf verjährte Steueransprüche geäußert.