Niedersachsen führt Justizassistenz für Referendare ein
Rechtsreferendarinnen und -referendare in Niedersachsen haben ab sofort die Möglichkeit, als Justizassistentinnen und -assistenten zu arbeiten. Sie können dann im Rahmen einer Nebentätigkeit zum Referendariat als wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen an einem Gericht oder bei einer Staatsanwaltschaft eingesetzt werden. Dadurch sollen sie insbesondere einen vertieften Einblick in die vielseitigen Betätigungsfelder in der Justiz erhalten; die Justiz verspricht sich davon, qualifizierten Nachwuchs für die Richterschaft und Staatsanwaltschaft zu gewinnen.
Justizassistentinnen und -assistenten können für maximal ein Jahr in einem bestimmten Stadium ihres Referendariats beschäftigt werden. Ein Einsatz ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber auch in den Fachgerichtsbarkeiten möglich. Niedersachsen geht als erstes Bundesland diesen neuen Weg der Nachwuchsgewinnung für die Justiz.
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