Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2020

Corona-Stabilisierungshilfe für Gastronomie in Baden-Württemberg: Anwaltschaft nun ebenfalls in Antragsprozess einbezogen

26.08.2020Newsletter

Das Land Baden-Württemberg sieht ein gesondertes Förderprogramm „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ vor. Die für die Gewährung der Förderung zwingend erforderliche Bescheinigung, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, dürfen nunmehr auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ausgestellt werden. Bisher war diese Berechtigung auf Steuerberaterinnen und Steuerberater beschränkt. Die vier baden-württembergischen Rechtsanwaltskammern und deren Mitglieder setzten sich erfolgreich für eine Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess ein, um zu verhindern, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiterhin davon ausgeschlossen sind, ihre Mandanten in diesem für sie existentiell wichtigen Verfahren zu vertreten.

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