Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 21/2020

Umsatzsteuerliche Hinweise der BRAK für die Rechnungslegung: erhöhter Umsatzsteuersatz ab 2021 und weitere Aktualisierungen

02.12.2020Newsletter

Durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde der allgemeine Umsatzsteuersatz für die Zeit von 1.7. bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % gesenkt. Dies betrifft auch die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Handhabung hat der BRAK-Ausschuss Steuerrecht in Handlungshinweisen zur Absenkung der Umsatzsteuersätze erläutert; diese wurden nunmehr im Hinblick auf die ab 1.1.2021 eintretende Wieder-Anhebung der Umsatzsteuersätze aktualisiert. Ergänzt wurden eine Reihe von Praxisbeispielen, u.a. zur monatlichen bzw. jährlichen Abrechnung bei laufender Rechtsberatung, zur Rechnungslegung bei Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren. Drei Praxisbeispiele behandeln explizit den Umgang mit der Erhöhung der Umsatzsteuersätze zum 1.1.2021.

Der Beitrag verweist zudem auf das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 4.11.2020.

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