Änderung des BND-Gesetzes: BRAK mahnt Schutz des Anwaltsgeheimnisses an
Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes hat die BRAK sich sehr kritisch geäußert. Die Novellierung des BND-Gesetzes war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner vielbeachteten Entscheidung zur Auslandsüberwachung Nachbesserungen verlangt hatte. Es hatte dabei auch die Schutzbedürftigkeit von Vertraulichkeitsbeziehungen – etwa im Anwaltsmandat – hervorgehoben. Mit dem Entwurf soll ein verfassungskonformer Rahmen für die strategische Auslands-Telekommunikationsüberwachung geschaffen werden. Die BRAK mahnt in ihrer Stellungnahme an, zum Schutz von – insbesondere anwaltlichen –Vertraulichkeitsbeziehungen weitere Einschränkungen und Konkretisierungen sowie weitergehende Befugnisse des Kontrollorgans nötig seien. Kritisch ist aus ihrer Sicht vor allem, dass ausnahmsweise gezielte Datenerhebungen zulässig sein sollen, was in der Praxis eine erhebliche Gefahr einer zu weiten und daher verfassungswidrigen Auslegung birgt.
Erneut sah die BRAK sich außerdem veranlasst, die mit einer Woche äußert knapp bemessene Stellungnahmefrist zu rügen. Derart kurze Rückmeldezeiträume machten eine eingehende inhaltliche Prüfung von Gesetzentwürfen unmöglich. Sie seien sind rechtsstaatlich bedenklich und der Qualität von Gesetzesvorhaben nicht zuträglich. Eilbedürftigkeit sei hier angesichts der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Umsetzungsfrist bis zum 30.12.2021 objektiv nicht gegeben.
Die Bundesregierung hat den Entwurf am 16.12.2020 beschlossen.
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