Besserer Schutz von Gerichtsvollziehern: BRAK nimmt Stellung
Die BRAK begrüßt die Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, den von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt zu verbessern. BRAK-Vizepräsident Michael Then betont in seiner Stellungnahme gegenüber dem Ministerium, dass der Entwurf einen richtigen und für die Praxis wichtigen Ansatz verfolge. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sollen nach dem Entwurf künftig unter anderem vor Vollstreckungshandlungen Auskünfte über polizeiliche Erkenntnisse zu den Schuldnern einholen können, um rechtzeitig Schutz durch die Polizei hinzuziehen zu können. Diese und auch die übrigen intendierten Ergänzungen und Änderungen hält die BRAK für konsequent; sie fügen sich in die bisherige Systematik des Zwangsvollstreckungsrechts ein. Die BRAK begrüßt den Gesetzentwurf daher insgesamt.
Weiterführender Link: