Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 23/2020

Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen zur Musterfeststellungsklage: BRAK nimmt Stellung

17.12.2020Newsletter

Gegen die seit November 2018 geltenden Regelungen zur Musterfeststellungsklage haben zwei Käufer von VW-Dieselfahrzeugen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sehen durch die nach § 608 III ZPO beschränkten Möglichkeiten, die Anmeldung einer Musterfeststellungsklage zurückzunehmen, ihre Grundrechte verletzt, insbesondere auch den allgemeinen Justizgewähranspruch und den Anspruch auf rechtliches Gehör. Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts hat die BRAK zu der Verfassungsbeschwerde Stellung genommen. Nachdem die Musterfeststellungsklage im April 2020 zurückgenommen wurde, ist aus Sicht der BRAK die Beschwerdebefugnis entfallen, so dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist. Inhaltlich hält sie – die Zulässigkeit unterstellt – die Verfassungsbeschwerde jedoch für begründet. Denn die die Fristbestimmung für ein Opt-out des Anmelders in § 608 III ZPO verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör.

Stellungnahmen auf Anfrage von Bundesgerichten und Gesetzgebungsorganen abzugeben ist nach § 177 II Nr. 5 BRAO eine gesetzliche Aufgabe der BRAK.

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