Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 01/2021

Warum die Anwaltschaft Erfolgshonorare ablehnt

13.01.2021Newsletter

Mit der Kritik der BRAK an dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im November vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt setzt sich Heike Anger im Handelsblatt ausführlich auseinander: „Um Anwaltschaft und Legal-Tech-Unternehmen gleichzustellen, sollen Verbote für Rechtsanwälte gelockert werden. Doch das will die Zunft gar nicht.“ heißt es in dem Beitrag, der die wesentlichen Bedenken der BRAK gegen die beabsichtigte Lockerung des Verbots von Erfolgshonoraren für Anwält*innen aufgreift. „Ein auf dem Erfolgshonorar basierendes Vergütungssystem macht den Rechtsanwalt zum Investor des Mandats und damit gleichsam zur Partei“, wird die BRAK zitiert. Er sei damit nicht mehr das „unabhängige Organ der Rechtspflege“. Auch die Kritik von DAV und BRAK an der geplanten Lockerung des Verbots der Prozessfinanzierung durch Anwält*innen wird thematisiert.

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