Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 19/2021

Hochwasser-Katastrophe: Aufbauhilfegesetz beschlossen

Das Aufbauhilfegesetz 2021, mit dessen Hilfe die Folgen der Hochwasser-Katastrophe vom Juli dieses Jahres bewältigt werden sollen, ist im Wesentlichen am 15.9.2021 in Kraft getreten.

22.09.2021Newsletter

Kern des Gesetzes ist die Schaffung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Mrd. Euro, das geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zukommen und der Wiederherstellung lokaler Infrastruktur dienen soll. Ferner wird in den betroffenen Gebieten die Insolvenzantragspflicht temporär für Unternehmen ausgesetzt, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Änderungen beim Pfändungsschutz sollen zudem Betroffenen mit Finanzengpässen Luft verschaffen. Um die Bevölkerung künftig bei ähnlichen Ereignissen besser warnen zu können, werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung des Cell-Broadcasting-Systems verpflichtet, das an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone Warnmitteilungen verschicken kann.

Der Bundestag beschloss das Gesetz in seiner Sondersitzung am 7.9.2021. Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 10.9.2021 seine Zustimmung erteilt. Das Gesetz wurde sodann umgehend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Für vom Hochwasser betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat die BRAK Informationen zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen auf einer Sonderseite zusammengestellt.

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