Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 02/2021 v. 27.01.2021

Anwaltliches Gesellschaftsrecht und Legal Tech: Regierungsentwürfe

27.01.2021

Die Bundesregierung hat am 20.1.2021 Regierungsentwürfe zu zwei für die Anwaltschaft sehr bedeutsamen Gesetzesvorhaben beschlossen. Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der BRAO, der PAO und dem StBerG vor. Er enthält einige Änderungen im Vergleich zu dem im November vorgelegten Referentenentwurf, zu dem sich die BRAK ausführlich geäußert hat. Das Vorhaben wird in der kommenden Ausgabe der BRAK-Mitteilungen von Kury kritisch besprochen.

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt sieht eine stärkere Regulierung sowie erweiterte Informationspflichten für Inkassodienstleister vor und lockert die für die Anwaltschaft bestehenden Verbote von Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung. Im Vergleich zu dem im November vorgelegten Referentenentwurf enthält er Änderungen vor allem beim Inkassobegriff, den Nebenleistungen und der Aufsicht nach dem RDG. Die BRAK hat den Referentenentwurf vehement kritisiert. Sie lehnt die Förderung eines sich unterhalb der Anwaltschaft etablierenden Rechtsdienstleistungsmarktes entschieden ab und sieht in der Öffnung von Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung eine Gefährdung der anwaltlichen Unabhängigkeit.

Die BRAK wird sich intensiv mit beiden Gesetzentwürfen befassen.

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