Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2021

BRAK fordert ausgewogenen Pakt für den Rechtsstaat

Mit Blick auf den bevorstehenden Abschluss der Koalitionsverhandlungen hat die BRAK Mitte November ihre Forderung nach einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat unter Einbeziehung der Anwaltschaft auch gegenüber der künftigen Regierung bekräftigt.

01.12.2021Newsletter

Bereits im Sommer 2021 hatte die BRAK Vorschläge und Forderungen zur Ausgestaltung einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat in einem Positionspapier formuliert. Eine Erweiterung des Paktes ist aus Sicht der BRAK dringend erforderlich, um die Justiz in personeller und technischer Hinsicht zukunftssicher aufzustellen. Dabei müsse allerdings die Anwaltschaft, die als größte Berufsgruppe im Rechtswesen Garant für den Zugang zum Recht ist, einbezogen werden. Konkretisiert und um die Forderung nach einem Digitalpakt ergänzt hatte die BRAK ihre Forderungen anlässlich ihrer 161. Hauptversammlung am 24.9.2021.

Anlass zu der neuerlichen Forderung der BRAK gab unter anderem die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 11. und 12.11.2021. In deren Vorfeld hatte die BRAK konkrete Vorschläge für anstehende Digitalisierungsprozesse unterbreitet und erneut die Einbeziehung der Anwaltschaft gefordert. Der Beschluss der Justizministerkonferenz zu einer Erneuerung des Pakts für den Rechtsstaat fokussiert sich jedoch allein auf die Justiz, ohne die Rechtsanwender einzubeziehen.

Die BRAK wird die weiteren Entwicklungen kritisch begleiten und steht jederzeit für Gespräche zur Verfügung.

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