Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2021

DAI: Online-Vortrag LIVE: beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!

Mit der neuen Überbrückungshilfe IV werden die Hilfen für Unternehmen bis zum 31.3.2022 fortgeführt, ebenso die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über sog. prüfende Dritte, zu denen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zählen.

16.12.2021Newsletter

Am 27. Dezember 2021 werden die erfahrenen Referenten Frank Klein und Andreas Kühnelt – beide haben sich intensiv mit dem „Echt-Betrieb“ in Schleswig-Holstein und den technischen und rechtlichen Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr auseinandergesetzt – Ihnen anhand praktischer Fälle live in einer speziellen Schulungsumgebung alle Arbeitsläufe im elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Kollegen unter Nutzung des beA zeigen.

Denn ab 1. Januar 2022 sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bundesweit verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bei den Gerichten ausschließlich elektronisch einzureichen. Von der Möglichkeit, diesen Zeitpunkt für ihre Gerichtsbarkeit vorzuziehen, hat das Bundesland Schleswig-Holstein bereits für die dortige Arbeitsgerichtsbarkeit Gebrauch gemacht und zum 1. Januar 2021 hat Bremen mit dem obligatorischen elektronischen Rechtsverkehr für Anwältinnen und Anwälte mit den Arbeitsgerichten, dem Finanzgericht und dem Sozialgericht bereits nachgezogen.

Mehr zu dem umfangreichen Arbeitsprogramm des 4,5-stündigen Seminars Online-Vortrag Live: beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen! finden Sie hier.

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter http://www.anwaltsinstitut.de.