Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 04/2021 v. 25.02.2021

Corona-Neustarthilfe: BRAK fordert Vertretungsmöglichkeit für Antragsteller

25.02.2021

Soloselbstständige können seit dem 16.2.2021 im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III die sog. Neustarthilfe beantragen. Die Anträge können sie derzeit ausschließlich selbst stellen. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels hat sich in einem Schreiben an die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Wirtschaft (BMWi), Elisabeth Winkelmeier-Becker, dafür eingesetzt, dass auch prüfende Dritte, etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Anträge für die Betroffenen stellen können. Denn viele Soloselbstständige fühlten sich, so Wessels, inhaltlich, aber auch technisch mit der Antragstellung überfordert; dies stelle eine zu hohe Hürde für die Antragstellung dar. Sowohl für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als auch für die von ihnen beratenen Mandanten ist der Ausschluss der prüfenden Dritten vom Antragsverfahren zu Teilen der Überbrückungshilfe eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation. Für die Anwaltschaft stelle es eine Störung von Mandatsbeziehungen und einen Eingriff in den Anwaltsberuf dar, ihre Mandanten in der Krise im Rahmen der Antragstellung nicht unterstützen zu können.

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