Corona: Aktuelle Hinweise für Justiz und Anwaltschaft
Handreichungen, Hinweise und Artikel zu berufs-, arbeits-, steuerrechtlichen und gesundheitsrelevanten Fragestellungen
Die BRAK möchte mit dieser Seite und den Linksammlungen die Informationsbeschaffung erleichtern. Sie finden im folgenden hilfreiche Handreichungen, Hinweise und Artikel zu berufs-, arbeits-, steuerrechtlichen und gesundheitsrelevanten Fragestellungen. Seien Sie versichert, dass sich die BRAK auf Bundes- und Länderebene bestmöglich für die Interessen und Belange der Anwaltschaft einsetzt. Die BRAK hat sich bei einer Vielzahl von coronabedingten Gesetzgebungsverfahren mit Stellungnahmen eingebracht. Alle Stellungnahmen (auch zu Corona-Themen) können Sie hier chronologisch sortiert einsehen. Besonders relevante Themen hat die BRAK mit Presseerklärungen begleitet. Den Pressebereich finden Sie hier.
1. Corona und steuerliche Maßnahmen
05.01.2021 | Die steuerlichen Erleichterungen, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei den für sie zuständigen Finanzämtern beantragen können, wenn sie vom Corona-Virus wirtschaftlich betroffen sind, sind verlängert worden. Eine übersichtliche Liste der Verlautbarungen von Bund und Ländern mit dem Stand 05.01.2021 finden Sie hier Informationen des BMF und der Finanzministerien der Länder zu steuerlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Zu den steuerlichen Erleichterungen gehören u. a. die Möglichkeit von Steuerstundungen, der Anpassung der Höhe von Steuervorauszahlungen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Zu den Einzelheiten ist ein BMF-Schreiben vom 22.12.2020 „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus“ veröffentlicht worden, mit dem das BMF-Schreiben vom 19.03.2020 ergänzt wird. Ausführungen hierzu finden Sie hier Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“–BMF-Schreiben vom 22.12.2020.
2. Berufs- und datenschutzrechtliche Hinweise
Im Folgenden haben wir für Sie Informationen zusammengestellt, die Ihren Arbeitsalltag in Pandemiezeiten betreffen. So finden Sie hier beispielsweise hilfreiche Hinweise zum Berufsrecht, zur Quarantäne sowie zum Datenschutz im Homeoffice.
3. Corona und Fortbildung nach der FAO
Besondere Fortbildungspflicht: Ist es einem Fachanwalt infolge der Coronakrise nicht möglich, eine für seine Zwecke geeignete klassische Präsenzveranstaltung zu besuchen, besteht für ihn die inzwischen von zahlreichen Veranstaltern angebotene Möglichkeit einer Teilnahme an Online-Kursen bzw. Webinaren. Es gibt Angebote für textorientierte Online-Kurse, Online-Vorträge (Live oder zum Selbststudium) und interaktive Module. Mit diesen Formaten lassen sich in allen Gebieten der Fachanwaltsordnung Pflichtfortbildungen absolvieren, die den Anforderungen des § 15 FAO hinreichend Rechnung tragen. Ungeachtet dessen können Fachanwälte stets bis zu 5 Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Wege des Selbststudiums erfüllen, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Hierfür bieten die Veranstalter regelmäßig kurze Tests an, mit denen das Gelernte abgefragt wird. Lerninhalte werden in der Regel durch Webinare oder schriftliche Unterlagen vermittelt. Schließlich besteht alternativ die Möglichkeit, wissenschaftlich zu publizieren. Wichtig zu wissen: Auch wenn eine Nachholung der Fortbildung im Folgejahr eine Verletzung der Fortbildungspflicht rückwirkend nicht heilt, kann nach einer Entscheidung des BGH (Beschl. v. 05.05.2014, AnwZ (Brfg) 76/13) in begründeten Ausnahmefällen –- etwa im Fall einer Erkrankung – die einmalige „Pflichtverletzung“ durch eine entsprechend verstärkte Fortbildung im laufenden Jahr kompensiert werden.
Weitere Informationen zum Thema § 15 FAO erhalten Sie über ihre regionalen Kammern. Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer wird sich mit diesem Thema aus aktuellem Anlass in ihrer nächsten Sitzung befassen.
4. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Meldungen aus Regierung und Justiz
Bedingt durch Corona wurden auf Bundes- und Landesebene zahrleiche Gesetze und Verordnungen erlassen, die wir auf den folgenden Seiten für Sie zusammengestellt und um höchstrichterliche sowie länderspezifische Rechtsprechung ergänzt haben. Meldungen der Bundesregierung sowie aus der Justiz, beispielsweise zum Gerichtsbetrieb, zu aktuellen Besonderheiten im Strafvollzug sowie Hinweise zur Juristenausbildung und den Prüfungen in den OLG-Bezirken, sind ebenfalls aufgelistet.
Bundesgesetze, Bundesverordnungen und Beschlüsse
Landesverordnungen, Erlasse und Allgemeinverfügungen der Länder
Verlautbarungen aus der Justiz
5. Arbeitsrechtliche sowie wirtschaftliche Auswirkungen
Die Pandemie wirft nicht nur zahlreiche arbeitsrechtliche Fragestellungen auf, sondern wirkt sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht auf die Anwaltschaft sowie Mandantinnen und Mandanten aus. In diesem Bereich haben wir daher für Sie Informationen zu besonders relevanten arbeitsrechtlichen Aspekten sowie zu Überbrückungs- und Soforthilfen, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, zum Kurzarbeitergeld sowie zu ausbildungsrelevanten Themen zusammengetragen.
6. Corona-Umfragen der BRAK
Seit Pandemiebeginn hat die BRAK bereits drei Umfragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Anwaltschaft durchgeführt, um die sich durch die Pandemie ergebenden Entwicklungen besser abschätzen und den Unterstützungsbedarf in der Anwaltschaft optimal ermitteln zu können. Die Ergebnisse sämtlicher Umfragen wurden analysiert und dienten als Grundlage für Stellungnahmen und Positionspapiere. Alle Ergebnisse können hier eingesehen werden.:
3. Corona-Umfrage der BRAK - Lage etwas verbessert, aber keineswegs entspannt
23.06.2021 | In der Zeit von Ende Mai bis Anfang Juni hat die BRAK eine dritte Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Anwaltschaft durchgeführt, um die sich durch die Pandemie ergebenden Entwicklungen weiter begleiten und den Unterstützungsbedarf innerhalb der Anwaltschaft besser ermitteln zu können. Knapp 6.150 Kolleginnen und Kollegen haben teilgenommen, über 5.000 haben die 14 Fragen vollständig beantwortet.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte scheinen von der Krise etwas weniger wirtschaftlich bedroht zu sein, als noch im vergangenen Herbst. Gleichwohl ist die aktuelle Lage keineswegs als entspannt zu bezeichnen. Noch immer geht ein nicht unerheblicher Teil der Anwaltschaft davon aus, die Krise wirtschaftlich nicht überwinden zu können. Digitalisierung in der Justiz scheint derweil kleine Fortschritte zu machen. Nach wie vor zu beklagen sind indes teilweise erhebliche Verfahrensverzögerungen. Auch hinsichtlich der Impffortschritte ist die Anwaltschaft in Teilen unzufrieden.
Die Auswertung zeigt erneut, dass die Aktivitäten der BRAK seit Frühjahr 2020 angezeigt und sachgerecht waren, denn die Anwaltschaft war und ist von der Pandemie betroffen.
Ältere Umfragen:
7. Corona und Europa
Auch Europa muss auf Covid-19 reagieren. So wurden legislative Maßnahmen verabschiedet, Mitteilungen und Vorschläge herausgegeben. Nachrichten, die für die Anwaltschaft von allgemeinem Interesse sein könnten, haben wir hier für Sie zusammengestellt:
8. Informationen rund um die Erkrankung, Schutz vor Ansteckung, Impfung und Tests
01.04.2021 | Neue ImpfVO verkündet: § 4 Abs. 1 Nr. 4 b lautet nach wie vor: „Personen, die (…) in der Justiz und Rechtspflege, (…) tätig sind“.
10.03.2021 | Die aktuelle Fassung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) finden Sie hier . § 4 Abs. 1 Nr. 4 lautet nach wie vor: „Personen, die (…) in der Justiz und Rechtspflege, (…) tätig sind“. Die BRAK bleibt daher bei der bereits geäußerten Rechtsauffassung.
16.02.2021 | Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)wurde neu gefasst. In § 4 Abs. 1 Nr. 4 heißt es nun: „Personen, die (…) in der Justiz und Rechtspflege, (…) tätig sind“. Die BRAK vertritt, wie schon zuvor, die Auffassung, dass die Anwaltschaft unter diese Regelung fällt und, sofern dies gewünscht ist, ggf. einen Anspruch auf Schutzimpfung nach § 4 geltend machen kann.
Januar 2020 | In jüngster Zeit erreichen die BRAK vermehrt Nachfragen zu einem möglichen Anspruch der Anwaltschaft auf eine Schutzimpfung. Die Impfreihenfolge wurde in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) festgelegt. In § 4 Nr. 4 CoronaImpfV ist geregelt, dass nach den Personen mit höchster Priorität (§ 4 Nr. 2) und denen mit hoher Priorität (§ 4 Nr. 3) diejenigen Personen mit erhöhter Priorität Schutzimpfungen erhalten sollen. Zu dieser letztgenannten Gruppe gehören alle Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen (…) einschließlich (…) der Justiz und der Rechtspflege.
Die Anwaltschaft ist hier zwar nicht ausdrücklich genannt. Dies gilt jedoch gleichermaßen für die übrigen Berufe in der Justiz, die ebenfalls nicht enumerativ aufgelistet sind.
Nach Auffassung der BRAK besteht daher ein Impfanspruch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als Organe der Rechtspflege systemrelevante „Akteure der Justiz“ und daher vom Bereich „Justiz und Rechtspflege“ ebenso umfasst werden, wie Staatsanwälte und Richter.“
Linksammlung zu weiteren Informationen
Das Robert-Koch-Institut, die World Health Organisation, WHO, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie das Bundesgesundheitsministerium stellen zahlreiche Informationen, insbesondere Hinweise zu Hygienemaßnahmen und zu den aktuellen Fallzahlen zur Verfügung.