Verschlüsselung im beA: breites Echo zur BGH-Entscheidung
Die Ende März verkündete Entscheidung des BGH zur Verschlüsselung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) fand breiten Widerhall in den Medien. Der BGH hatte festgestellt, dass die Sicherheitsarchitektur des beA den gesetzlichen Anforderungen an eine sichere Kommunikation genügt und dass Anwält*innen keinen Anspruch darauf haben, dass im beA eine bestimmte Verschlüsselungstechnologie, namentlich Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, eingesetzt wird.
Im beA wird nicht die von den Klägern geforderte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingesetzt, sondern aufgrund berufsrechtlicher Notwendigkeiten, insbesondere zur Bestellung eines Vertreters oder Abwicklers, eine Umschlüsselung in einem sog. Hardware Security Modul vorgenommen. Über die Entscheidung berichteten unter anderem der SWR, Legal Tribune Online, JUVE, das Anwaltsblatt, CIO und heise online.
Die BRAK begrüßte die Entscheidung des BGH. Nun gebe es die nötige Rechtssicherheit für die weitere Entwicklung des beA. Sie werde beim beA immer darauf achten, dass die Systemsicherheit und Wahrung des Mandatsgeheimnisses besonders im Fokus stehen.
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