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beA

  • 08.01.2025Newsletter
    Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten ausgetauscht werden. Im Vergleich zu einem früheren Entwurf für eine entsprechende Verordnung enthält der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums praktische Verbesserungen für die Rechtsanwaltskammern. Die BRAK sieht weiterhin Kritikpunkte und verweist erneut auf das vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
  • 12.12.2024Newsletter
    Die mobile beA-App der BRAK ermöglicht einen Überblick über eingegangene Nachrichten im beA. Mit der jetzt gelaunchten neuen Ausbaustufe können außerdem auch Nachrichtenentwürfe versendet und elektronische Empfangsbekenntnisse abgegeben werden.
  • 12.12.2024Newsletter
    Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung darf künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen. Das sieht eine Änderung der Abgabenordnung vor, die der Bundesrat trotz massiver Proteste aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft beschloss.
  • 30.10.2024Newsletter
    Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen dürfen. Nach Protesten aus beiden Berufsgruppen war die entsprechende Regelung zwar wieder aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 gestrichen worden. Der Bundesrat will jedoch an ihr festhalten.
  • 02.10.2024Newsletter
    Werden eilbedürftige Nachrichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit der Priorität „Bereitschaftsdienst“ anstelle von „eilt“ versehen, müssen Eingänge bei Gericht aufwändig einzeln zugeordnet werden. Weil dies zu erheblichen Problemen führt, bittet die nordrhein-westfälische Justiz Anwältinnen und Anwälte um Unterstützung.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 17/2024

    BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben

    21.08.2024Newsletter
    Die zahlenmäßige Entwicklung und geschlechterbezogene Einkommensunterschiede in der Anwaltschaft sind Themen der gerade erschienenen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin. Außerdem geht es u.a. um die praktische Umsetzung von vollvirtuellen Videoverhandlungen, das EuGH-Verfahren zum Fremdbesitzverbot und einen Blick in den Maschinenraum der BRAK-Hauptversammlung.
  • 07.08.2024Newsletter
    Seit dem 1.8.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das, dass sie ab jetzt Verfassungsbeschwerden und andere Anträge nur noch elektronisch über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach einreichen dürfen.
  • Seit dem 01.08.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das, dass sie ab jetzt Verfassungsbeschwerden und andere Anträge nur noch elektronisch über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach einreichen dürfen.
  • BRAK-Magazin – neues Heft

    beA wird mobil: die beA-App

    29.07.2024Publikation
    Seit Februar gibt es die beA-App. Mit der ersten Ausbaustufe können Nachrichten am Mobiltelefon gelesen werden. Im Editorial des neuen BRAK-Magazins erläutert BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke die Hintergründe und die Pläne für den Ausbau der beA-App.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 15/2024

    BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben erschienen

    24.07.2024Newsletter
    Themen der gerade erschienenen BRAK-Mitteilungen sind unter anderem die Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren, die wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft sowie die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Im BRAK-Magazin geht es unter anderem um die beA-App und berufspoltisches Netzwerken auf nationaler und europäischer Ebene.
  • Die Kommunikation mit Finanzbehörden wird auch künftig über den einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr möglich sein. Ein erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass dies nur noch über das System ELSTER laufen sollte, Anwalts- und Steuerberaterpostfächer sollten ausgeschlossen werden. Nach Protesten aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft ist die umstrittene Regelung in dem nun veröffentlichten Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
  • 12.06.2024Newsletter
    Akten sollen künftig nach einheitlichen elektronischen Standards zwischen Behörden und Gerichten übermittelt werden. Doch der entsprechende Verordnungsentwurf des Bundesjustizministeriums birgt einige praktische Probleme für Rechtsanwaltskammern und kleinere Behörden. Die BRAK verweist deshalb auf das ohnehin schon vorhandene Akteneinsichtsportal der Justiz.
  • Die Kommunikation mit Finanzbehörden wird auch künftig über den einheitlichen elektronischen Rechtsverkehr möglich sein. Ein erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass dies nur noch über das System ELSTER laufen sollte, Anwalts- und Steuerberaterpostfächer sollten ausgeschlossen werden. Nach Protesten aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft ist die umstrittene Regelung in dem nun veröffentlichten Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
  • 15.05.2024Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte können Kindergeld formwirksam beantragen, indem sie den Antrag über ihr beA an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse senden. Das hat der BFH jüngst klargestellt. Die Familienkasse hatte sich dagegen auf eine Vorschrift berufen, die nur die Einreichung über eine spezielle Schnittstelle vorsieht.
  • 15.05.2024Newsletter
    Wer als Anwältin oder Anwalt den von einem Sozietätskollegen verfassten und einfach signierten Schriftsatz mit der eigenen qualifizierten elektronischen Signatur versieht und ihn bei Gericht einreicht, übernimmt damit auch die inhaltliche Verantwortung. Der Schriftsatz ist somit formwirksam eingereicht, ohne dass zusätzlich ein Vertretungsvermerk notwendig ist.
  • 24.01.2024Newsletter
    Schriftsätze in Verwaltungsverfahren können seit Jahresbeginn auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach formwirksam eingereicht werden, ohne dass eine qualifizierte elektronische Signatur nötig ist. Bislang galt diese Formerleichterung nur in gerichtlichen Verfahren.
  • Komplexe Themen wie Fachkräftemangel und das Fremdbesitzverbot stehen auf der Agenda des neu gewählten BRAK-Präsidiums. Darüber spricht BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels im Interview mit der NJW und verrät außerdem, dass die BRAK bald eine beA-App herausbringen wird.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 24/2023

    BGH zur Glaubhaftmachung per Screenshot

    29.11.2023Newsletter
    Um bei versäumter Frist glaubhaft zu machen, dass eine Einreichung über das besondere elektronische Anwaltspostfach aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich war, genügt ein Screenshot. Dies stellte der BGH in einem aktuellen Beschluss klar und hielt fest, dass eine anwaltliche Versicherung nicht zusätzlich nötig ist.
  • 15.11.2023Newsletter
    Das Bundesjustizministerium plant, die Steuerberaterplattform an das elektronische Unternehmensregister anzubinden. Das vereinfacht die Anmeldung für Steuerberaterinnen und -berater. Die BRAK bittet darum, auch Anwältinnen und Anwälten eine vereinfachte Anmeldung über das besonderen elektronischen Anwaltspostfach zu ermöglichen.
  • 01.11.2023Newsletter
    Ein Ende Oktober vorgelegter Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums will die Digitalisierung in der Justiz weiter vorantreiben. Dazu sollen vor allem Regelungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung angepasst werden.
  • 26.07.2023Newsletter
    Nach den Zivil- und Fachgerichten soll nunmehr auch am Bundesverfassungsgericht der elektronische Rechtsverkehr eingeführt werden. Das begrüßt die BRAK, fordert aber, dass dessen Nutzung nicht nur für die Anwaltschaft, sondern auch für das Gericht verpflichtend kommen muss.
  • 26.07.2023Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte können gegenüber Gerichten die Schriftform wahren, wenn sie Schriftsätze aus ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach einreichen. Das will ein aktueller Gesetzentwurf künftig auch gegenüber Behörden ermöglichen. Die BRAK begrüßt das, kritisiert aber die Einschränkung von Beteiligungsrechten in Verwaltungsverfahren durch denselben Gesetzentwurf.
  • 13.07.2023Newsletter
    Damit ein Dokument wirksam auf dem sogenannten sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht ist, müssen Anwältinnen und Anwälte es einfach signieren und aus ihrem eigenen Anwaltspostfach ans Gericht senden. Der bloße Schriftzug „Rechtsanwalt“ genügt dafür selbst bei einem Einzelanwalt nicht. Das hat das OLG Braunschweig in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.
  • 05.07.2023Newsletter
    Der Reiter „Berichte“ wird mit der beA-Version 3.18 nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • 05.07.2023Newsletter
    Mit der Version 3.18 der beA-Webanwendung wurden wiederum einige Fehler behoben.
  • 05.07.2023Newsletter
    Die beA-Webwendung ermöglicht es den Postfachinhaberinnen und Postfachinhabern, weitere Zugangsmittel, sogenannte Sicherheits-Token, für die Anmeldung am beA zu hinterlegen.
  • beA-Newsletter | Ausgabe 4/2023

    Hinterlegung weiterer Zugangsmittel

    05.07.2023Newsletter
    Die beA-Webwendung ermöglicht es den Postfachinhaberinnen und Postfachinhabern, weitere Zugangsmittel, sogenannte Sicherheits-Token, für die Anmeldung am beA zu hinterlegen.
  • 05.07.2023Newsletter
    Über längere Zeit bestand eine Rechtsunsicherheit, ob Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte berechtigt und verpflichtet seien, den elektronischen Rechtsverkehr aktiv zu nutzen, wenn sie gegenüber einem Gericht tätig werden.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 13/2023

    BRAK-Mitteilungen & BRAK-Magazin: neue Ausgaben

    28.06.2023Newsletter
    Der Kompromissvorschlag der BRAK zum umstrittenen Berufsrecht für Insolvenzverwalter und die Änderungen in der Berufsordnung zur Rettung anwaltlicher Sammelanderkonten sind zwei der Themen in den gerade erschienenen BRAK-Mitteilungen. Im neuen BRAK-Magazin geht es unter anderem um Erinnern an verfolgte Anwältinnen und Anwälte in der NS-Zeit, um Legal Tech und um künstliche Intelligenz im Kanzlei-Einsatz.
  • 17.05.2023Newsletter
    Beim Versand fristgebundener Schriftsätze über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss anhand der automatischen Eingangsbestätigung auch kontrolliert werden, ob die richtige Datei als Anhang an das Gericht gesandt wurde. Das hat der BGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt und hat damit die Anforderungen an die Postausgangskontrolle präzisiert.
  • 03.05.2023Newsletter
    Wer wegen eines Computerdefekts eine Rechtsmittelfrist versäumt, muss näher darlegen, um welchen Defekt es sich handelte und was zur Behebung unternommen wurde. Dabei darf nicht die Möglichkeit offen bleiben, dass das Fristversäumnis, etwa durch einen Bedienfehler oder mangelnde Wartung, verschuldet sei.
  • 21.04.2023Rechtsprechung
    Bei einem Wiedereinsetzungsantrag wegen Computerproblemen müssen Anwältinnen und Anwälte die Art des Defekts und seine Behebung näher erläutern.
  • 20.02.2023beA & ERV
    Der BGH hat in drei Beschlüssen Anwältinnen und Anwälte daran erinnert, dass es nur wenige Ausnahmen von der strengen beA-Nutzungspflicht gibt.
  • 25.01.2023Newsletter
    Anwältinnen und Anwälte, die aus technischen Gründen ein Dokument nicht per beA bei Gericht einreichen können, müssen bereits mit der Ersatzeinreichung auf Papier darlegen und glaubhaft machen, warum das der Fall war, wenn ihnen die Gründe dafür bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Nachträglicher Vortrag genügt in diesem Fall nicht. Das hat der BGH in einem jüngst veröffentlichten Beschluss entschieden.
  • 04.11.2022Newsletter
    Über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder sind elektronische Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugänglich. Seit Ende Oktober können sich Anwältinnen und Anwälte mit ihrer beA-Karte am Akteneinsichtsportal anmelden.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 22/2022

    BAG: Einfache elektronische Signatur bei Einzelanwalt

    04.11.2022Newsletter
    Wer als Anwältin oder Anwalt ein Dokument aus dem eigenen beA einreicht, muss zur Formwahrung eine einfache elektronische Signatur anfügen, also den eigenen Namen unter den Schriftsatz setzen. Das BAG hat kürzlich entschieden, dass bei einem Einzelanwalt statt des Namens auch „Rechtsanwalt“ genügt.
  • 11.10.2022beA & ERV
    Ein Schriftsatz, der mit „Rechtsanwältin“ endet, aber keinen Namen nennt, ist nicht (einfach) signiert im Sinne von § 130a ZPO.
  • Rechtsanwaltsgesellschaften, die Schriftsätze aus ihrem beA-Gesellschaftspostfach einreichen wollen, empfehlen BRAK und DAV, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren. Sie geben ferner Hinweise zur Durchführung und Dokumentation des Versands ohne qualifizierte Signatur. Hintergrund ist eine bislang ungeklärte Rechtsfrage.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 16/2022

    Berufsrecht: neue Regelungen ab 1.8.2022

    10.08.2022Newsletter
    Seit dem 1.8.2022 gelten eine Reihe neuer berufsrechtlicher Regelungen für Anwältinnen und Anwälte. Unter anderem wird die Berufsausübungsgesellschaft umfassend neu geregelt und berufsrechtliche Kenntnisse werden verpflichtend. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
  • 13.07.2022Publikation
    Für Berufsausübungsgesellschaften gibt es ab August neue Pflichten und eigene Anwaltspostfächer. In den gerade erschienenen neuen Ausgaben von BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin geht es neben diesen Themen u.a. um die Ausgangskontrolle beim beA und die Entwicklung der Anwaltschaft.
  • 13.07.2022Newsletter
    Seit sechs Monaten gilt die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs. BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke zieht in Libra Rechtsbriefing eine kritische Bilanz zum Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Anwaltschaft und Justiz.
  • BGH zum Anwaltspostfach

    Umlaute sind nicht verboten

    12.05.2022beA & ERV
    Ein Dateiname enthielt 2019 ein „Ü“, obwohl die Justiz Umlaute damals nicht verarbeiten konnte. Der BGH bejaht auch in diesem Altfall den Zugang.
  • 28.02.2022beA & ERV
    Ein Schriftsatz, der nicht per beA eingereicht wird, ist formunwirksam und damit unbeachtlich. Das LG Frankfurt stellte das Offensichtliche fest.
  • Die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) gilt für professionelle Einreicher, d.h. für Rechtsanwält:innen, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. § 130d Satz 1 ZPO). Der Begriff „Rechtanwält:innen“ umfasst dabei niedergelassene Anwält:innen sowie grundsätzlich auch Syndikusrechtsanwält:innen.
  • 12.01.2022Newsletter
    Seit dem 1.1.2022 müssen professionelle Einreicher wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Behörden Dokumente in elektronischer Form an Gerichte übermitteln. Die BRAK hat eine Reihe unterstützender Materialien dazu veröffentlicht.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 1/2022

    beA-Booster

    12.01.2022Newsletter
    Online-Training LIVE: beA Quick Wins – Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter | Online-Vortrag LIVE: beA: So geht`s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 25/2021

    ERVB 2022 vereinfacht Einreichen elektronischer Dokumente

    16.12.2021Newsletter
    Die Formatvorgaben für das Einreichen elektronischer Dokumente werden zum 1.1.2022 vereinfacht. Dokumente müssen künftig nur noch im Format PDF oder TIFF eingereicht werden, bisherige Anforderungen wie die durchsuchbare Form und das Einbetten von Schriften entfallen.
  • Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).
  • 20.05.2021Gesetzgebung
    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als sog. prüfende Dritte für ihre Mandantschaft Corona-Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III beantragen, können sich an dem dafür bereitgestellten Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einmalig mit ihrer beA-Karte registrieren und auch künftig die beA-Karte für weitere Anmeldungen nutzen.