Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 2/2022

Insolvenzrecht: BRAK begrüßt bayerische Reformvorschläge

Wie werden Insolvenzverfahren effektiver? Vorschläge hierzu hat das bayerische Staatsministerium der Justiz erarbeitet. Die BRAK setzt sich damit kritisch auseinander.

26.01.2022Newsletter

Die BRAK begrüßt eine Initiative des bayerischen Staatsministeriums der Justiz zur Modernisierung von Insolvenzverfahrensrecht und materiellem Insolvenzrecht. Hintergrund dieser Initiative sind Überlegungen in Bayern, den Personaleinsatz und die Organisation der dortigen Insolvenzgerichte effektiver zu gestalten. Angestoßen wurden diese durch eine Untersuchung des bayerischen Obersten Rechnungshofs zur Bearbeitung von Insolvenzverfahren durch die Gerichte.

Unter Beteiligung der gerichtlichen Praxis erarbeitete das Ministerium eine Reihe von Vorschlägen, mit denen die BRAK sich in ihrer Stellungnahme im Detail auseinandersetzt. Sie unterstützt insbesondere den Vorschlag, einheitliche Antragsformulare auch für das Regelinsolvenzverfahren vorzuschreiben. Dies strukturiere das Verfahren bereits im Antragsstadium und reduziere Rückfragen. Für Insolvenz- oder Restrukturierungspläne lehnt sie einen Formularzwang jedoch ab, hier seien individuelle und kreative Pläne gefragt.

Die BRAK begrüßt ferner die angedachte Übertragung von Verbraucherinsolvenzverfahren auf Rechtspfleger auch für das Eröffnungsverfahren. Dies ermögliche eine Konzentration der Insolvenzgerichte und eine stärkere Spezialisierung der Richter:innen. Denkbar seien mit Rechtspfleger:innen besetzte, bürgernahe „Verbraucherinsolvenzgerichte“ und mit Insolvenzrichter:innen besetzte „Unternehmensinsolvenzgerichte“.

Als positiv bewertet die BRAK auch den Vorschlag, das schriftliche Verfahren zum Regelfall zu machen. Insolvenzverfahren in mündlicher Verhandlung am Sitz der Schuldnerin würden die Vielzahl der nicht ortsansässigen Gläubiger benachteiligen und unnötig Ressourcen bei Gericht und Verwalter binden. Auch zu den weiteren Vorschlägen des bayerischen Justizministeriums, etwa betreffend das Verfahren der Restschuldbefreiung und die Behandlung deliktischer Forderungen, nimmt die BRAK differenziert Stellung.

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